Bafin verhängt 620.000 Euro Bußgeld gegen Varta
Bafin: 620.000 Euro Bußgeld gegen Varta

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) hat gegen den angeschlagenen Batteriehersteller Varta ein Bußgeld in Höhe von 620.000 Euro verhängt. Grund sind Verstöße gegen die Marktmissbrauchsverordnung (MAR) sowie das Wertpapierhandelsgesetz (WpHG). Wie die Behörde mitteilte, habe Varta eine Insiderinformation nicht unverzüglich veröffentlicht und zudem den Halbjahresfinanzbericht für das Geschäftsjahr 2024 nicht fristgerecht vorgelegt.

Unternehmenssprecher äußert sich nicht

Auf Anfrage wollte sich ein Sprecher von Varta zu den Vorwürfen nicht äußern. Das Unternehmen mit Sitz in Ellwangen (Baden-Württemberg) steckt seit längerem in finanziellen Schwierigkeiten. Um eine Insolvenz abzuwenden, hatte Varta im Juli 2024 ein Sanierungsverfahren nach dem Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG) angemeldet. Dieses Verfahren soll es kriselnden Firmen ermöglichen, sich ohne Insolvenzverfahren zu restrukturieren.

Sanierungsverfahren und Altaktionäre

Im Zuge der Restrukturierung wurden die Altaktionäre aus dem Unternehmen gedrängt. Erst Anfang April 2025 hatte Varta mitgeteilt, dass die monatelange Neuaufstellung abgeschlossen sei. Die Zukunft des Batterieherstellers bleibt jedoch ungewiss: Branchenexperten sehen entweder einen Neustart oder eine Zerschlagung als mögliche Szenarien. Die Entscheidung darüber soll im Sommer 2025 fallen.

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Die Bafin betonte, dass die verspätete Veröffentlichung von Insiderinformationen und das Ausbleiben des Halbjahresberichts gegen Transparenzpflichten verstoßen. Solche Verstöße könnten das Vertrauen der Anleger in den Kapitalmarkt schädigen. Das Bußgeld von 620.000 Euro ist nach Angaben der Aufsichtsbehörde das Ergebnis einer umfassenden Prüfung.

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