Der Zeitplan für die Verabschiedung des Sparpakets für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) gerät wenige Tage vor der geplanten Beschlussfassung ins Wanken. Die für Dienstag angesetzte Sitzung des Gesundheitsausschusses wurde kurzfristig auf Mittwochmorgen verschoben, wie aus Parlamentskreisen verlautete. Hintergrund sind anhaltende Verhandlungen über zahlreiche Änderungen, die bis spät in den Dienstagabend andauerten.
Defizit von 19 Milliarden Euro erwartet
Nach vorläufigen Berechnungen des Gesundheitsministeriums droht den gesetzlichen Krankenkassen bereits im kommenden Jahr ein Defizit von rund 19 Milliarden Euro. Mit dem sogenannten GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz will Warken diese Finanzlücke schließen und weitere Beitragssatzerhöhungen verhindern. Eigentlich war der Beschluss des Sparpakets in der letzten Sitzungswoche vor der Sommerpause, also bis Freitag, vorgesehen.
Aus Parlamentskreisen hieß es, ein weiterer Änderungsantrag sei seit Sonntag mehrfach angekündigt worden, ein neues Dokument liege bislang allerdings nicht vor. Unter Parlamentariern kam deshalb die Frage auf, ob den Abgeordneten ausreichend Zeit für Beratung und Prüfung bleibe und ob dieses Vorgehen rechtssicher sei.
Zugeständnisse an die Länder
Besonders groß war zuvor der Widerstand der Länder. Mehrere Gesundheits- und Forschungsminister hatten vor den finanziellen Folgen des geplanten GKV-Spargesetzes gewarnt. Aus Parlamentskreisen hieß es, die Lage habe sich inzwischen etwas entspannt. Hintergrund sollen weitere Zugeständnisse an die Kliniken sein. Zudem seien Sonderfinanzierungen für Universitätskliniken in Höhe von rund einer Milliarde Euro im Gespräch gewesen, hieß es aus Insiderkreisen. Im Gespräch war auch mehr Geld für Krankenhäuser.
Der entsprechende Änderungsantrag, der dem Handelsblatt vorliegt, ist auf den 5. Juli datiert und umfasst knapp 300 Seiten – was unüblich ist. Während die Länder offenbar auf den letzten Metern eingebunden werden konnten, entstand an anderer Stelle ein neuer Konflikt. Dem Änderungsstand vom 5. Juli zufolge sollen Bundesmittel von mehr als einer Milliarde Euro zusätzlich für die gesetzliche Krankenversicherung bereitgestellt werden.
Haushaltsausschuss prüft Vereinbarkeit
Aus Parlamentskreisen hieß es allerdings, diese Änderungen seien mit den bereits beschlossenen Haushaltsvorgaben nicht vereinbar. Die geplante GKV-Sparreform dürfte deshalb auch am Mittwochnachmittag im Haushaltsausschuss Thema sein.
Insgesamt verschiebt der Kompromiss die Lasten gegenüber dem ursprünglichen Kabinettsentwurf. Das lässt sich bereits aus den bekannten Änderungsanträgen vom vergangenen Wochenende ablesen. Etwas glimpflicher kommen etwa Familien davon. Der Zuschlag fällt mit 2,5 Prozent des Bruttolohns des verdienenden Partners geringer aus als ursprünglich geplant (3,5 Prozent).
Familien entlastet, Pharma belastet
Außerdem bleiben Eltern länger ausgenommen: Von dem Abschlag befreit bleiben sie künftig, solange ihr Kind das zwölfte Lebensjahr noch nicht erreicht hat. Ursprünglich war eine Altersgrenze von sieben Jahren geplant. Auch auf eine ursprünglich vorgesehene automatische jährliche Dynamisierung der Zuzahlungen verzichtet die Koalition.
Die eigentlichen Verlierer des Kompromisses sitzen in der Arzneimittelbranche. Die Herstellerabschläge werden zwar nicht jedes Jahr neu festgelegt, wie es der Kabinettsentwurf noch vorsah, aber von rund sieben Prozent auf 15,5 Prozent angehoben. Hinzu kommen neue Preisregelungen für patentgeschützte Impfstoffe und weitere Eingriffe in die Preisbildung. Ebenfalls im Gespräch sei ein Ergänzungsgesetz, das Pharmaunternehmen entlasten soll, die hierzulande produzieren, forschen und Arbeitsplätze unterhalten.
Leistungskatalog wird angepasst
Teilweise greifen die geplanten Änderungen auch in den Leistungskatalog der Krankenkassen ein. Homöopathische und anthroposophische Mittel sollen aus den freiwilligen Leistungen gestrichen werden. Für bestimmte Operationen wird eine Zweitmeinung zur Bedingung dafür, dass Krankenkassen die Kosten übernehmen. Auch für die Erstattung von medizinischem Cannabis gelten künftig strengere Regeln.
Mehr: Absprachen sollen Gesundheitsreform auch durch Bundesrat bringen. Veröffentlicht nach den redaktionellen Standards des Handelsblatts.



