Die schwarz-rote Koalition hat sich auf eine Reform des Heizgesetzes geeinigt, die Vermietern wieder die Wahlfreiheit für Öl- und Gasheizungen einräumt. Gleichzeitig wird eine Kostenbremse für Mieter eingeführt, um sie vor steigenden Kosten durch CO₂-Preise und Gasnetzentgelte zu schützen.
Künftig müssen Vermieter, die fossile Heizungen einbauen, die Hälfte der Risikokosten tragen. Diese Halb-Halb-Regelung gilt für alle bestehenden und zukünftigen Mietverhältnisse nach einem Heizungstausch. SPD-Fraktionschef Matthias Miersch betonte: „Wenn ein Vermieter fossile Fakten schafft, muss er künftig ökonomisch die Verantwortung übernehmen.“
Die Reform kippt zentrale Vorgaben des früheren „Heizungsgesetzes“, insbesondere die 65-Prozent-Regelung für erneuerbare Energien. Stattdessen dürfen neue Gas- und Ölheizungen weiter eingebaut werden, müssen aber ab Januar 2029 schrittweise einen wachsenden Anteil klimafreundlicher Kraftstoffe wie Biomethan oder synthetische Kraftstoffe nutzen. Diese „Bio-Treppe“ sieht vier Stufen bis 2040 vor.
Die milliardenschwere Förderung für den Heizungstausch bleibt erhalten. Umweltverbände warnen jedoch vor einer Kostenfalle: Trotz der Kostenbremse tragen Mieter weiterhin die Hälfte der Risiken, und Biogase könnten die Heizkosten zusätzlich verteuern. Zudem werde die Abhängigkeit von fossilen Energien verlängert.



