Die schwarz-rote Koalition hat sich auf konkrete Eckpunkte für eine Reform des Heizgesetzes geeinigt. Kern der Neuregelung ist eine Kostenbremse für Mieter, während Vermietern wieder der Einbau neuer Öl- und Gasheizungen gestattet wird. Allerdings müssen Vermieter künftig die Hälfte der Risikokosten tragen, die durch steigende CO₂-Preise und hohe Gasnetzentgelte entstehen können. Ziel ist es, die Wahlfreiheit der Vermieter nicht zur finanziellen Belastung für Mieter werden zu lassen.
Halb-Halb-Regelung für Heizungskosten
Die neue Regelung sieht vor, dass Vermieter, die sich für den Einbau einer fossilen Heizung entscheiden, an den laufenden Kosten beteiligt werden. Konkret sollen sie die Hälfte der steigenden Netzentgelte und Brennstoffkosten übernehmen. Diese sogenannte Halb-Halb-Regelung gilt für alle bestehenden und künftigen Mietverhältnisse nach einem Heizungstausch. SPD-Fraktionschef Matthias Miersch betonte: „Wenn ein Vermieter fossile Fakten schafft, muss er künftig ökonomisch die Verantwortung übernehmen. Klimaschutz muss für die Mieterinnen und Mieter bezahlbar bleiben.“
Abschaffung der 65-Prozent-Regelung
Mit der Reform werden zentrale Vorgaben des früheren Heizungsgesetzes von Wirtschaftsminister Robert Habeck gekippt, insbesondere die 65-Prozent-Regelung. Diese hatte vorgeschrieben, dass Heizungen in Neubauten zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen – eine Vorgabe, die später auch für Bestandsbauten gelten sollte. Nun dürfen wieder Öl- und Gasheizungen eingebaut werden, allerdings mit einer Auflage: Ab Januar 2029 müssen sie mit einem wachsenden Anteil klimafreundlicher Kraftstoffe wie Biomethan oder synthetischen Kraftstoffen betrieben werden. Geplant ist eine „Bio-Treppe“ mit vier Stufen bis 2040.
Förderung bleibt erhalten, Kritik von Umweltverbänden
Die milliardenschwere Förderung für den Heizungstausch soll trotz der Reform bestehen bleiben. Umweltverbände warnen jedoch vor einer Kostenfalle für Mieter. Zwar schütze die Kostenbremse vor übermäßigen Belastungen, doch die Hälfte der Risiken tragen Mieter weiterhin selbst. Zudem könnten Biogase die Heizkosten zusätzlich verteuern. Kritisiert wird auch der Rückschritt beim Klimaschutz im Gebäudebereich: Die Abhängigkeit von fossilen Energien werde verlängert, was langfristig höhere Kosten durch steigende CO₂-Preise und Gasnetzentgelte bedeute.
Die genauen Auswirkungen des neuen Gesetzes auf Mieter und Hauseigentümer werden derzeit geprüft. Weitere Details sollen in den kommenden Wochen veröffentlicht werden.



