Heizungscheck 2026: Pflichtprüfung für viele Eigentümer steht bevor
Heizungscheck 2026: Pflichtprüfung für Eigentümer

Heizungscheck 2026: Pflichtprüfung für viele Eigentümer steht bevor

Eine falsch eingestellte Heizung verbraucht unnötig Energie und treibt die Kosten in die Höhe. Viele Eigentümer sind sich nicht bewusst, dass nach einer bestimmten Nutzungsdauer ein verpflichtender Heizungscheck ansteht. Im Jahr 2026 läuft für zahlreiche Anlagen diese Frist ab, was rechtzeitiges Handeln erfordert.

Heizungscheck nach 16 Jahren wird zur Pflicht

Für Wohngebäude mit mindestens sechs Wohneinheiten sieht Paragraf 60b des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), oft als „Heizungsgesetz“ bezeichnet, eine obligatorische Prüfung vor. Betroffen sind Gas-, Öl- und Holzheizungen, die nach 16 Betriebsjahren von Fachleuten überprüft werden müssen. Heizungen, die im Jahr 2010 installiert wurden, fallen somit noch in diesem Jahr unter die Prüfpflicht, wie das Informationsprogramm Zukunft Altbau betont.

Übergangsfristen für ältere Heizungen bis 2027

Für ältere Anlagen gelten Sonderregelungen. Wurde die Heizung vor dem Stichtag 1. Oktober 2009 eingebaut, bleibt Zeit bis zum 30. September 2027. Für Wärmepumpen existiert eine eigene Prüfpflicht, die separat zu beachten ist.

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Gestaffelte Prüfungstermine nach Einbaujahr

Das GEG knüpft die Fristen direkt an das Installationsdatum der Heizung. Konkret bedeutet dies:

  • Heizungen, die nach dem 30. September 2009 eingebaut wurden, müssen nach 16 Jahren geprüft sein.
  • Einbau im Oktober 2009: Prüfung muss bis September 2025 erfolgt sein.
  • Einbau im April 2010: Prüfung bis März 2026.
  • Einbau im September 2010: Prüfung bis August 2026.
  • Für Anlagen mit Einbau bis 30. September 2009 gilt die verlängerte Frist bis 30. September 2027.

Stellen Fachleute bei der Kontrolle Optimierungsbedarf fest, sind Eigentümer verpflichtet, innerhalb eines Jahres Maßnahmen umzusetzen. Ziel ist eine möglichst effiziente Energienutzung, um Ressourcen zu schonen und Kosten zu senken.

Fachbetriebe und Schornsteinfeger führen Prüfungen durch

Mit der Überprüfung dürfen Fachbetriebe für Heizung oder Energieberatung beauftragt werden. Auch Schornsteinfeger sind berechtigt, diese Aufgabe zu übernehmen. Geprüft wird, ob die Einstellungen zur tatsächlichen Nutzung des Gebäudes passen. Fachleute kontrollieren außerdem, ob ein hydraulischer Abgleich erfolgt ist. Weitere Prüfpunkte umfassen eine mögliche Absenkung der Vorlauftemperatur, die Effizienz der Heizungspumpe und die lückenlose Dämmung der Rohrleitungen.

Fristen 2026 rechtzeitig im Blick behalten

Eigentümer können den Heizungscheck mit anderen Terminen verbinden, beispielsweise mit der regulären Wartung durch den Kaminkehrer. Angesichts der gestaffelten Fristen empfiehlt Zukunft Altbau, rechtzeitig einen Termin zu vereinbaren – insbesondere für Anlagen aus dem Jahr 2010, bei denen die Prüffrist 2026 endet. Eine frühzeitige Planung hilft, Engpässe zu vermeiden und die gesetzlichen Vorgaben termingerecht zu erfüllen.

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