Koalition reformiert Heizungsgesetz: 65-Prozent-Regel fällt, Förderung bleibt bis 2029
Heizungsgesetz-Reform: 65-Prozent-Regel wird gekippt

Koalition beschließt umfassende Reform des Heizungsgesetzes

Die schwarz-rote Koalition aus Union und SPD hat eine grundlegende Reform des umstrittenen Heizungsgesetzes beschlossen. Dabei wird die von der vorherigen Ampel-Regierung eingeführte 65-Prozent-Regel für neue Heizungen komplett gestrichen. Öl- und Gasheizungen sollen künftig wieder ohne Einschränkungen in Wohnhäusern eingebaut werden können, wie Unionsfraktionschef Jens Spahn in Berlin bekannt gab.

Förderung klimafreundlicher Heizungen bleibt erhalten

Wer weiterhin auf klimafreundliche Heizungsanlagen setzen möchte, kann vorerst weiter auf staatliche Unterstützung zählen. Die Förderung für den Kauf von Wärmepumpen und anderen klimafreundlichen Heizsystemen soll bis mindestens 2029 sichergestellt werden. Dies geht aus einem fünfseitigen Eckpunktepapier hervor, auf das sich die Fraktionsführungen von CDU/CSU und SPD geeinigt haben.

Die bisherige Regelung, wonach jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden musste, fällt damit weg. Stattdessen heißt es im neuen Entwurf: „Das neue Gesetz wird keine Regelungen enthalten, die den Ausbau oder Wechsel bestehender funktionierender Heizungssysteme verpflichtend machen.“

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Neue Anforderungen für fossile Heizungen

Allerdings werden für Öl- und Gasheizungen neue Anforderungen eingeführt. Diese müssen künftig mit einem wachsenden Anteil klimafreundlicher Kraftstoffe betrieben werden, der bis 2029 auf 10 Prozent steigen soll. Zu diesen Kraftstoffen zählen:

  • Biomethan
  • Synthetische Kraftstoffe
  • Wasserstoff und seine Derivate
  • Bioöl

Auf den Anteil dieser klimafreundlichen Kraftstoffe soll kein CO2-Preis fällig werden, was einen finanziellen Anreiz für den Umstieg schaffen soll. Lieferanten werden zudem verpflichtet, anteilig klimafreundliche Gase und Heizöle in den Verkehr zu bringen.

Vereinfachte Wärmeplanung und Mieter-Schutz

Die kommunale Wärmeplanung wird deutlich vereinfacht. Kommunen mit über 100.000 Einwohnern müssen ihre Wärmeplanung ab Mitte 2026 vorlegen, kleinere Kommunen ab Mitte 2028. Die Vorgaben werden reduziert, sodass weniger detaillierte Daten erhoben werden müssen.

Für Mieter, die keinen Einfluss auf die Heizung ihrer Wohnung haben, soll es einen Schutz vor überhöhten Nebenkosten durch den Neueinbau unwirtschaftlicher Heizungen geben. Konkrete Details zu diesem Schutzmechanismus fehlen im aktuellen Papier jedoch noch.

Zeitplan und weitere Schritte

Bis Ostern, also Anfang April, soll das Kabinett einen Gesetzentwurf verabschieden. Anschließend wird der Bundestag über die Reform entscheiden. Das neue Gesetz soll am 1. Juli in Kraft treten.

Die Koalition betont, dass die Ziele des Klimaschutzgesetzes weiterhin gelten. Sollte sich 2030 zeigen, dass der Gebäudesektor seine Klimaziele weiterhin verfehlt, ist eine Nachsteuerung vorgesehen. Der Gebäudesektor hinkt beim Klimaschutz seit Jahren hinterher und hat bisher regelmäßig seine Ziele verfehlt.

Hintergrund und Kontroverse

Die Reform des Gebäudeenergiegesetzes, umgangssprachlich als Heizungsgesetz bezeichnet, war Anfang 2024 in Kraft getreten. Ursprüngliches Ziel war mehr Klimaschutz im Gebäudebereich durch einen allmählichen Austausch von Öl- und Gasheizungen.

Die CDU hatte stets eine Änderung der 65-Prozent-Vorgabe angestrebt, während die SPD eigentlich an dieser Regelung festhalten wollte. SPD-Politiker hatten vor Rückschritten beim Klimaschutz gewarnt. Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) hatte von einem „Zwang zur Wärmepumpe“ gesprochen.

Im vergangenen Jahr stieg der Absatz von Wärmepumpen um 55 Prozent auf 299.000 Stück. Erstmals waren knapp die Hälfte aller in Deutschland verkauften Heizungen Wärmepumpen. Der Bundesverband Wärmepumpe warnte jedoch davor, dass ein reformiertes Gesetz zur Investitionsbremse werden könnte.

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