IHK Schleswig-Holstein fordert Fortsetzung der Ölförderung auf Mittelplate trotz Gerichtsbeschluss
Die Industrie- und Handelskammer Schleswig-Holstein drängt mit Nachdruck darauf, die Ölförderung auf der Bohrinsel Mittelplate im Wattenmeer vorrangig fortzusetzen. Dies geschieht trotz eines aktuellen Gerichtsbeschlusses, der den Förderbetrieb gestoppt hat. Der Vorsitzende der Kammer, Thomas Buhck, erklärte, falls das Urteil des Verwaltungsgerichts Schleswig zum Förderstopp bestehen bleibt, müsse die zuständige Behörde alle erforderlichen Schritte einleiten, um die Förderung schnell und rechtssicher wieder aufzunehmen.
Gerichtlicher Förderstopp und Eilverfahren
Ende Februar hatte das Verwaltungsgericht in Schleswig die Ölförderung auf Mittelplate gestoppt, da die Bohrinsel derzeit über keine vollziehbare Fördererlaubnis verfügt. Dieser Entscheidung war ein Eilverfahren vorausgegangen, das von der Deutschen Umwelthilfe (DUH) eingeleitet worden war. Die DUH hatte damit gegen die fortgesetzte Ölförderung im sensiblen Wattenmeer geklagt.
Argumente der Industrie- und Handelskammer
Thomas Buhck betonte, dass Deutschland und Schleswig-Holstein angesichts zunehmender geopolitischer Krisen wirtschaftlich widerstandsfähig bleiben müssten. „Ein Stopp der Ölproduktion im eigenen Land kommt just in diesen Tagen mit sich abzeichnenden Engpässen auf dem weltweiten Erdölmarkt zur Unzeit“, so der IHK-Vorsitzende. Vor diesem Hintergrund müsse dringend geprüft werden, ob der Weiterbetrieb unter allen getroffenen Sicherheitsmaßnahmen ermöglicht werden kann. Die Kammer hält die Fortsetzung der Förderung für notwendig, um die Energieversorgung zu stabilisieren und wirtschaftliche Risiken zu minimieren.
Historischer Kontext und aktuelle Situation
Von der Bohrinsel Mittelplate aus wird seit dem Jahr 1987 Öl in der Nordsee störungsfrei gefördert. Nach früheren Angaben des Betreibers Wintershall Dea wurden aus diesem Feld bislang mehr als 40 Millionen Tonnen Öl gepumpt. Schätzungen zufolge gelten noch 10 bis 15 Millionen Tonnen Öl als gewinnbar, was die wirtschaftliche Bedeutung des Standorts unterstreicht.
Im Mai 2024 hatte das zuständige schleswig-holsteinische Energieministerium erklärt, für die Erschließung neuer Ölfelder keine Genehmigungen mehr zu erteilen. Daraufhin zog Wintershall entsprechende Anträge zurück. Die Ölförderung im schleswig-holsteinischen Wattenmeer ist damit offiziell bis zum Jahr 2041 befristet. Trotz des Gerichtsbeschlusses läuft der Betrieb derzeit noch weiter, während die rechtlichen und politischen Diskussionen andauern.
Die Debatte um die Ölförderung auf Mittelplate spiegelt somit einen grundlegenden Konflikt wider: Einerseits die Notwendigkeit, Umwelt- und Naturschutz im Wattenmeer zu gewährleisten, andererseits die wirtschaftlichen und energiepolitischen Interessen in Zeiten globaler Unsicherheiten. Die Industrie- und Handelskammer positioniert sich hier klar auf Seiten der Fortführung, während Umweltverbände wie die DUH auf die Einhaltung von Genehmigungsverfahren und den Schutz des Ökosystems drängen.



