Ex-Manager fordern 600 Millionen Pfund von Deutscher Bank in Santorini-Affäre
600 Millionen Pfund Klage gegen Deutsche Bank

Massive Schadensersatzforderung: Ex-Manager klagen Deutsche Bank auf 600 Millionen Pfund

Die umstrittenen Geschäfte mit der italienischen Skandalbank Monte dei Paschi di Siena verfolgen den Frankfurter Finanzkonzern weiterhin. Wie aus dem aktuellen Geschäftsbericht der Deutschen Bank hervorgeht, haben ehemalige Führungskräfte ihren früheren Arbeitgeber auf einen Betrag von mehr als 600 Millionen Pfund Sterling verklagt. Diese Summe stellt den Mindeststreitwert dar und umfasst finanzielle Verluste der Kläger, einschließlich entgangener Gehälter und anderer Vergütungsbestandteile.

Rechtliche Auseinandersetzungen an mehreren Fronten

Insgesamt sechs frühere Mitarbeiter haben Klage eingereicht, wobei fünf Verfahren vor Gerichten in London und eines vor dem Frankfurter Landgericht anhängig sind. Ein Sprecher der Klägergruppe bestätigte die Höhe der Forderung als Mindestbetrag. Interessanterweise konnte die Deutsche Bank kürzlich mit einem der Londoner Kläger eine außergerichtliche Einigung erzielen, deren genaue Höhe jedoch nicht offengelegt wurde. In Finanzkreisen wird allerdings von einer hohen zweistelligen Millionensumme gesprochen.

Die Deutsche Bank positioniert sich in dieser Angelegenheit deutlich: In ihrem Geschäftsbericht auf Seite 590 erklärt das Institut, alle derartigen Klagen für unbegründet zu halten und sich entschieden dagegen zu verteidigen. Konkret kündigt die Bank an, die als überhöht und unrealistisch bezeichneten behaupteten Verluste anzufechten.

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Hintergrund: Die komplexe Santorini-Affäre

Im Zentrum der rechtlichen Auseinandersetzung steht die sogenannte Santorini-Affäre um den früheren Konzernvorstand Michele Faissola. Dabei handelt es sich um komplexe Derivatgeschäfte, die das größte deutsche Geldhaus im Finanzkrisenjahr 2008 mit der toskanischen Bank Monte dei Paschi di Siena getätigt hatte. Diese Transaktionen belasten auch den heutigen Konzernchef Christian Sewing, der damals als Leiter der Innenrevision fungierte.

Die klagenden Investmentbanker hatten ab 2007 ein damals neuartiges Finanzprodukt namens Repo-to-Maturity an Kunden wie Monte dei Paschi verkauft. Diese Geschäfte ähnelten zwar Krediten, die mit Wertpapieren besichert waren, wiesen jedoch einen entscheidenden Unterschied auf: Während Banken bei normalen Krediten wertvolles Eigenkapital in ihrer Bilanz reservieren müssen, erlaubten Repo-Geschäfte die Verrechnung gegenläufiger Positionen. Dieser bilanztechnische Trick führte dazu, dass Transaktionen in Milliardenhöhe auf dem Papier winzig erschienen und nicht mit Eigenkapital unterlegt werden mussten.

Regulatorische Manipulationen und ihre Folgen

Nachdem die Bilanzregulierungsbehörden diese Art von Verrechnung verboten hatten, deklarierte die Deutsche Bank die Santorini- und andere Repo-Geschäfte bilanziell so um, dass das Verrechnen weiterhin möglich blieb. Zur Rechtfertigung dieses Vorgehens benötigte die Bank ein sogenanntes Restatement. Gegenüber den Aufsichtsbehörden behauptete das Institut, das Santorini-Team um Faissola habe dem Topmanagement den Kreditcharakter des Deals von 2008 verschwiegen.

Die heutigen Kläger wurden teilweise 2019 in Mailand zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt, erhielten jedoch 2022 in der Berufung einen Freispruch. In der aktuellen rechtlichen Auseinandersetzung geht es unter anderem um die Frage, ob Christian Sewing im Auftrag seiner damaligen Vorgesetzten die Aufsichtsbehörden getäuscht haben könnte, um die Schuld gezielt auf die heutigen Kläger zu lenken.

Internationale Dimension des Rechtsstreits

Bei einer Anhörung vor dem High Court in London Ende Februar wurde diskutiert, Klagen in der Santorini-Affäre, die auf der Kanalinsel Jersey anhängig sind, in der britischen Hauptstadt zusammenzuziehen. Zwei der vier beklagten Deutsche-Bank-Einheiten haben ihren Sitz auf Jersey. Diese juristische Komplexität ergibt sich aus der Tatsache, dass europäische Bankmitarbeiter in London aus steuerlichen und arbeitsrechtlichen Gründen häufig zwei Arbeitsverträge besitzen: einen britischen und einen auf Jersey.

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Die Verhandlung vor dem Frankfurter Landgericht wird frühestens im September 2026 beginnen. Die Einzelklage liegt unter dem Aktenzeichen 2-19 O 153/24 vor und markiert einen weiteren Kapitel in der langjährigen juristischen Aufarbeitung der umstrittenen Finanzgeschäfte.