Erben leicht gemacht: Münchner Expertin gibt Tipps für faire Nachlassregelung
Erben leicht gemacht: Expertin gibt Tipps für Nachlassregelung

Erben ohne Stress: Münchner Expertin verrät, worauf es wirklich ankommt

Eine Erbschaft kann Freude bereiten, aber auch zu Konflikten und finanziellen Belastungen führen. Ganz einfach wird das mit dem Erben selten, sagt Ira Kröswang, eine Württembergische Notariatsassessorin mit Spezialisierung auf Nachlassabwicklung und einem Kanzleistandort in München. In einem exklusiven Interview mit DeutschPost24 erklärt sie, welche Fristen man nicht versäumen darf und wozu ein Testaments-Abo gut sein kann. Diese wertvollen Tipps machen das Erben und Vererben deutlich leichter und fairer für alle Beteiligten.

Fristen beachten: Warum Warten keine Option ist

„Was ganz wichtig ist, ist das Organisatorische. Es gibt Verträge, Handlungen, Fristen, die müssen sofort erledigt werden“, betont Kröswang. So hat man etwa sechs Wochen Zeit, um ein Erbe auszuschlagen oder anzunehmen. Doch Vorsicht: „Sich erst dann mit dem Thema zu beschäftigen, wenn der Erbfall eingetreten ist, ist ein bisschen zu spät – denn die Trauer ist manchmal überwältigend.“ Einfach nichts zu tun, sei aufgrund der vorgegebenen Fristen nicht möglich. Die Expertin warnt: „Wenn ich einen überschuldeten Nachlass habe und die Sechs-Wochen-Frist zur Ausschlagung versäume, kann das verheerend sein.“

Dauer des Erbprozesses: Von Monaten bis Jahren

Der gesamte Prozess des Erbens kann sehr unterschiedlich lange dauern, wie Kröswang in ihrem Ratgeber „Einfach erben“ schildert. Ein einfacher Erbfall – mit nur einer Person oder einer kleinen Erbengemeinschaft und ohne Immobilien oder Streitigkeiten – dauert etwa zwei bis sechs Monate. Bei einem mittelschweren Fall, der eine größere Erbengemeinschaft, eine Immobilie oder offene Rechnungen umfasst, veranschlagt sie ein halbes bis anderthalb Jahre. Komplexe oder strittige Erbfälle, etwa mit Testamentsanfechtung oder Erben im Ausland, können sogar bis zu fünf Jahre in Anspruch nehmen.

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Häufige Fehler: Ehepartner erbt nicht allein

Ein häufiger Irrtum ist, dass der Ehepartner automatisch Alleinerbe wird. „Häufig wird übersehen, dass der Ehepartner nicht alleine erbt“, mahnt Kröswang. „Wir haben die gesetzliche Erbordnung: Das heißt, der Ehepartner hat ein eigenes Erbrecht. Aber die gesetzliche erste, zweite, dritte Erbordnung – nach der die Kinder oder Eltern oder Großeltern des Erblassers erbberechtigt sind – die stehen noch parallel. Und das übersehen viele.“ Dies kann dazu führen, dass plötzlich unerwartete Miterben wie die Schwiegermutter im Grundbuch stehen und die Situation verkomplizieren.

Testamente regelmäßig überprüfen: Das Abo-Modell

Ein gut durchdachtes Testament kann helfen, Konflikte zu vermeiden. Doch Kröswang beobachtet oft veraltete Dokumente: „Wir haben häufig Testamente, die sind über 30 Jahre alt, und dann sagen die Erben, das wollten die Eltern doch gar nicht mehr so.“ Sie rät daher zu einer ständigen Überprüfung des letzten Willens. „Eigentlich müsste man eine Art Abo-Modell abschließen, etwa alle fünf Jahre dieses Testament überprüfen: Ist das noch aktuell? Ist das noch mein Wille? Sind die Gegenstände überhaupt noch vorhanden?“ Zudem betont sie die Formstrenge: Ein Testament muss formwirksam widerrufen werden, um Änderungen wirksam zu machen.

Zu Lebzeiten vorbereiten: Ordnung und Vollmachten

Erblasser können viel tun, um den Prozess für ihre Erben zu erleichtern. Dazu gehören Vollmachten, etwa eine Kontovollmacht, die es ermöglicht, im Erbfall sofort Kosten zu begleichen. Generalvollmachten bergen jedoch Konfliktpotenzial, da der Bevollmächtigte später Rechenschaft ablegen muss. Patientenverfügungen sind laut Kröswang „sehr, sehr wichtig“. Zudem empfiehlt sie, Ordnung in den Unterlagen zu schaffen: „Wenn wir in Nachlassimmobilien gehen, finde ich häufig Chaos. Es ist ein Puzzlespiel, sich einen Überblick über das Nachlassvermögen zu verschaffen.“

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Familienkommunikation: Frühzeitig sprechen

Offene Gespräche in der Familie sind entscheidend, um Streit zu vermeiden. „Wer bekommt was? Wie gestalte ich das Ganze fair? Und, noch wichtiger: Was müssen die Erben später organisieren?“, fragt Kröswang. Sie warnt davor, den Aufwand von Vermögenswerten wie einer Ferienwohnung in Italien zu unterschätzen. Eine rechtliche Betreuung zu Lebzeiten kann zudem Recherchearbeit ersparen, da ein gerichtlich bestellter Betreuer über alles Rechenschaft ablegen muss.

Notarkosten: Investition in die Zukunft

Sollte man einen Notar hinzuziehen, trotz der Kosten? Kröswang räumt ein, dass dies nicht immer nötig ist, aber betont: „Man zahlt entweder jetzt für den Notar oder für den Anwalt oder für die Rechtsberatung später, für den Erbschein.“ Die Honorare seien gesetzlich festgelegt und können gegen die Erbschaftssteuer verrechnet werden. Damit ist eine professionelle Beratung oft eine lohnende Investition in eine reibungslose Nachlassabwicklung.