Steuerfalle in Bayern: Keine Erinnerungen mehr für Vorauszahlungen – Rentner und Freiberufler betroffen
Steuerfalle Bayern: Keine Erinnerungen für Vorauszahlungen

Steuerfalle in Bayern: Keine Erinnerungen mehr für Vorauszahlungen – Rentner und Freiberufler betroffen

Die Finanzämter in Bayern haben einen langjährigen Service eingestellt: Sie senden keine Erinnerungsschreiben mehr für Steuervorauszahlungen. Diese Veränderung betrifft insbesondere Rentner und Freiberufler, die sich bisher auf diese postalischen Hinweise verlassen haben. Die Entscheidung wurde vom Bayerischen Landesamt für Steuern am 10. Februar angekündigt, blieb jedoch weitgehend unbemerkt und führt nun zu Verwirrung und möglichen finanziellen Konsequenzen.

Ein Fallbeispiel: Angelika Füßl und die verpasste Frist

Angelika Füßl, eine freiberufliche Hebamme mit 37 Jahren Berufserfahrung, ist verärgert. Sie leistet seit Jahrzehnten regelmäßig ihre Steuervorauszahlungen und erhielt stets Erinnerungsschreiben per Post vor den Fälligkeitsterminen. Doch für die Zahlung am 10. März blieb das Schreiben aus, und sie verpasste die Frist. Nach eigener Recherche stellte sie fest, dass die Erinnerungsschreiben eingestellt wurden. "Ich finde es unmöglich, wenn das seit Jahrzehnten getan wird und man stellt es ein, ohne dass ich als Steuerzahler informiert werde", kritisiert Füßl. Aufgrund der versäumten Frist muss sie voraussichtlich einen Säumniszuschlag von einem Prozent des Steuerbetrags zahlen, was zwar nicht viel, aber ärgerlich ist.

Wer ist von den Steuervorauszahlungen betroffen?

Steuervorauszahlungen betreffen eine breite Gruppe von Personen. Sie fallen nicht an bei:

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  • Kapitaleinkünften
  • Einkünften aus nicht selbstständiger Arbeit, bei denen die Lohnsteuer monatlich durch den Arbeitgeber einbehalten wird

Rentner müssen ebenfalls Steuervorauszahlungen leisten, wenn ihr zu versteuerndes Einkommen über dem Grundfreibetrag liegt. Für das Jahr 2025 betrug dieser für Alleinstehende 12.096 Euro und für Verheiratete 24.192 Euro. Zusätzlich muss der zu leistende Steuerbetrag im Kalenderjahr 400 Euro übersteigen.

Informationen im Einkommensteuerbescheid und alternative Zahlungsmethoden

Laut Stefanie Singer vom Bund der Steuerzahler in Bayern waren die Erinnerungsschreiben eigentlich nur ein zusätzlicher Service der Finanzverwaltung. Alle notwendigen Informationen finden sich im Einkommensteuerbescheid des vergangenen Jahres, der dringend aufbewahrt werden sollte. Dort sind die zu leistenden Vorauszahlungen für das kommende Jahr sowie die Termine – jeweils am 10. März, Juni, September und Dezember – vermerkt.

Das Bayerische Landesamt für Steuern begründet die Einstellung der Erinnerungsschreiben damit, dass sie nicht mehr zeitgemäß seien und steigende Kosten für Papier, Druck und Versand verursachen. Bayern war das letzte Bundesland, das diesen Service noch aufrechterhielt; andere Länder wie Rheinland-Pfalz und Thüringen haben ihn bereits früher eingestellt.

Statt Briefüberweisungen empfiehlt das Amt nun SEPA-Lastschriftverfahren oder die Einrichtung von Daueraufträgen. Allerdings warnt Stefanie Singer vor Daueraufträgen, da sich der zu zahlende Betrag jährlich ändern kann und der Auftrag entsprechend angepasst werden muss.

Konsequenzen und Ausnahmen bei versäumten Fristen

Wer die Frist zum 10. März versäumt hat, muss in der Regel den Säumniszuschlag zahlen. Die fehlende Erinnerung durch das Finanzamt ist laut Stefanie Singer kein Grund für einen Erlass der Strafe. Ausnahmen gelten beispielsweise bei längeren Krankenhausaufenthalten während der Frist, in solchen Fällen kann ein Antrag beim Finanzamt gestellt werden. Ob für die aktuelle Situation eine Ausnahme gemacht wird, konnte das Landesamt bis Redaktionsschluss nicht beantworten.

Um zukünftige Probleme zu vermeiden, sollten Betroffene wie Angelika Füßl die Termine am 10. März, Juni, September und Dezember in ihren Kalendern markieren. Diese proaktive Vorgehensweise ist nun essenziell, um Fristen einzuhalten und zusätzliche Kosten zu vermeiden.

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