EU erzielt Kompromiss bei Namensgebung für pflanzliche Alternativprodukte
In einem langwierigen Verhandlungsprozess haben sich die Unterhändler der EU-Staaten und des Europaparlaments auf einen Kompromiss zur Benennung vegetarischer und veganer Produkte geeinigt. Während Bezeichnungen wie „Veggie-Burger“ und „Tofu-Wurst“ weiterhin verwendet werden dürfen, müssen andere Begriffe wie „veganer Speck“, „Tofu-Rippchen“ oder „Veggie-Hühnchen“ künftig umbenannt werden. Dieser Kompromiss muss noch formell vom Europaparlament und den Mitgliedstaaten angenommen werden, markiert aber eine klare Richtungsentscheidung nach monatelangen Diskussionen.
Unterschiedliche Regelungen für verschiedene Produktkategorien
Bisher konnten typische Bezeichnungen für Fleischprodukte auch für pflanzliche Alternativen genutzt werden. Nach der neuen Einigung bleibt dies grundsätzlich möglich, allerdings mit wichtigen Einschränkungen. Laut Vertretern des Parlaments sind künftig Bezeichnungen tabu, die sich explizit auf Tierarten oder einzelne Fleischteilstücke beziehen. Dazu zählen beispielsweise:
- Geflügel
- Rindfleisch
- Rippchen
- Schulter
- Kotelett
- Speck
Der Kompromiss greift damit den ursprünglichen Vorschlag der EU-Kommission wieder auf, den das Europaparlament zuvor deutlich verschärft hatte. Konkret sollten ursprünglich auch Begriffe wie „Steak“, „Schnitzel“, „Burger“ und „Wurst“ ausschließlich für Tierprodukte reserviert werden.
Deutschland positioniert sich klar gegen Verbote
Deutschland hatte sich bereits frühzeitig gegen ein umfassendes Verbot von Begriffen wie „Veggie-Burger“ ausgesprochen. Bundesagrarminister Alois Rainer (CSU) betonte im Oktober, ein solches Verbot würde „unglaublich hohe Kosten für die Wirtschaft“ verursachen und unnötige Bürokratie schaffen. „Ich stehe für Bürokratieabbau, deshalb unterstütze ich diesen Vorschlag nicht“, erklärte Rainer und verwies darauf, dass Verbraucher bei entsprechend gekennzeichneten Produkten genau wüssten, was sie kaufen.
Diese Position teilen auch Verbraucherschützer und Wirtschaftsvertreter. Deutschland ist nach Angaben von Branchenexperten der größte Markt für pflanzliche Alternativprodukte in Europa. Ein umfassendes Verbot hätte erhebliche wirtschaftliche Konsequenzen gehabt, da Unternehmen ihre Produkte umbenennen und komplett neu vermarkten müssten.
Wirtschaftliche Auswirkungen und Branchenreaktionen
Die Produktion von vegetarischen und veganen Fleischalternativen hat in Deutschland in den vergangenen Jahren deutlich zugenommen. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes stieg die Produktion auf 126.500 Tonnen im Jahr 2024 – mehr als doppelt so viel wie fünf Jahre zuvor. Dennoch bleibt der Wert der Fleischproduktion mit 44,3 Milliarden Euro deutlich höher als der der Fleischalternativen mit 647,1 Millionen Euro.
Mehrere Handelsunternehmen, darunter Aldi Süd, Lidl und Burger King, hatten im vergangenen Jahr in einem gemeinsamen Brief vor wirtschaftlichen Schäden durch Namensverbote gewarnt. Sie argumentierten, dass vertraute Begriffe Orientierung bieten und bewusste Kaufentscheidungen ermöglichen.
Der Bundesverband für Alternative Proteinquellen (BALPro) rechnete für den Fall umfassender Namensverbote mit einem Gesamtschaden von rund 250 Millionen Euro für die Branche. Diese Kosten würden vor allem durch die Neugestaltung von Verpackungen, die Vernichtung bestehender Materialien, angepasste Marketingstrategien und entgangene Umsätze entstehen.
Politische Hintergründe und kritische Stimmen
Die Debatte wurde ursprünglich von der EVP-Fraktion im Europaparlament angestoßen, zu der auch CDU und CSU gehören. Federführend verantwortlich war die französische Abgeordnete Céline Imart. Während deutsche Unionsabgeordnete in einer ersten Verhandlungsrunde mit wenigen Ausnahmen gegen ein solches Verbot stimmten, fand sich im Parlament dennoch eine ausreichende Mehrheit – vor allem aus Fraktionen rechts der Mitte.
Der CDU-Europaabgeordnete Peter Liese kommentierte die Situation mit den Worten: „Wenn auf einem Produkt vegetarisch oder vegan steht, dann weiß jeder halbwegs intelligente Mensch, dass es sich nicht um Fleischprodukte handelt.“
Eigentlich sollte das EU-Vorhaben vor allem die Rolle von Landwirten stärken. Die niederländische Volt-Abgeordnete Anna Strolenberg bedauerte, wie viel Zeit stattdessen für die Namensdebatte aufgewendet wurde. Sie kritisierte, dass nun zwar nicht der Begriff „Veggie-Burger“, aber zahlreiche andere Wörter auf der schwarzen Liste landen. „Das ist schade, denn Europa sollte innovative Unternehmer unterstützen, anstatt ihnen neue Hindernisse in den Weg zu legen“, so Strolenberg.
Der nun gefundene Kompromiss stellt einen Mittelweg dar zwischen dem Schutz traditioneller Bezeichnungen und der Förderung innovativer pflanzlicher Alternativen. Während Verbraucher weiterhin nach „Veggie-Burgern“ suchen können, müssen sie sich auf neue Bezeichnungen für Produkte wie veganen Speck oder Tofu-Rippchen einstellen. Die endgültige Entscheidung steht noch aus, doch die Richtung ist vorgezeichnet.



