Gericht erklärt Sonderregeln für Sonntagsöffnung in MV-Tourismusorten für unwirksam
Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Greifswald hat die in Mecklenburg-Vorpommern geltenden Ausnahmeregelungen für die Sonntagsöffnung in touristischen Orten für unwirksam erklärt. Nach der Entscheidung des Gerichts entsprechen die zeitlichen Vorgaben, die Auswahl der betroffenen Orte sowie das erlaubte Warenangebot nicht dem von der Verfassung vorgegebenen Regel-Ausnahme-Verhältnis.
Verfassungsrechtlicher Sonntagsschutz verletzt
Der Vorsitzende Richter Martin Redeker betonte in der Urteilsbegründung, dass die Verordnung zu viele Ausnahmen vom verfassungsrechtlichen Sonntagsschutz vorsehe. „Die Regelungen sind zu weit gefasst und untergraben den grundgesetzlich geschützten Charakter des Sonntags als Tag der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung“, so Redeker. Das Gericht sieht in den aktuellen Bestimmungen eine unzulässige Ausweitung der Öffnungszeiten, die über das im Grundgesetz verankerte Maß hinausgeht.
Gewerkschaft Verdi erzielt Erfolg mit Normenkontrollantrag
Verhandelt wurde ein Normenkontrollantrag, den die Gewerkschaft Verdi gegen die maßgebliche Verordnung der Landesregierung eingereicht hatte. Verdi hatte kritisiert, dass die Sonderregelungen für Tourismusorte zu einer systematischen Aushöhlung des Sonntagsschutzes führen würden. Die Gewerkschaft begrüßte das Urteil als wichtigen Sieg für die Rechte der Beschäftigten im Einzelhandel.
Keine sofortige Rechtskraft – Landesregierung kann Beschwerde einlegen
Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts hat bislang noch keine Rechtskraft erlangt. Die Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern hat die Möglichkeit, beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde dagegen einzulegen, dass das OVG keine Revision zugelassen hat. Sollte die Landesregierung von dieser Option Gebrauch machen, könnte der Rechtsstreit noch weiter andauern.
Für Tourismusorte in Mecklenburg-Vorpommern bedeutet das Urteil zunächst Unsicherheit. Viele Betriebe hatten sich auf die Sonderregelungen verlassen, um auch sonntags für Urlauber und Besucher öffnen zu können. Die betroffenen Kommunen und Wirtschaftsverbände äußerten sich besorgt über mögliche wirtschaftliche Einbußen, insbesondere in der Hauptreisezeit.
Das Urteil des Greifswalder Gerichts wirft grundsätzliche Fragen zum Spannungsfeld zwischen wirtschaftlichen Interessen und verfassungsrechtlichen Schutzgütern auf. Es bleibt abzuwarten, wie die Landesregierung auf die Entscheidung reagieren wird und ob der Fall letztlich vor dem Bundesverwaltungsgericht endgültig geklärt werden muss.



