Klage gegen Sonntagsöffnung in Ferienorten: Gerichtsverhandlung in Greifswald
Klage gegen Sonntagsöffnung in Ferienorten verhandelt

Klage gegen Sonntagsöffnung in Ferienorten wird in Greifswald verhandelt

Die umstrittene Regelung zur Sonntagsöffnung in Tourismusorten Mecklenburg-Vorpommerns steht am Donnerstag vor dem Oberverwaltungsgericht in Greifswald auf dem Prüfstand. Die Gewerkschaft Verdi hat Klage gegen diese Bestimmung eingereicht, die es Geschäften in zahlreichen Urlaubsorten des Bundeslandes erlaubt, an Sonntagen zu öffnen. Die Verhandlung könnte weitreichende Folgen haben, da das Urteil auch Auswirkungen auf die ähnliche Regelung im benachbarten Schleswig-Holstein haben könnte.

Verdi sieht Sonntagsschutz in Gefahr

Die Gewerkschaft Verdi argumentiert, dass der traditionelle Sonntagsschutz durch die umfangreichen Öffnungszeiten in Tourismusorten gefährdet sei. Laut Bert Stach, dem Fachbereichsleiter Handel bei Verdi Nord, dürfen Geschäfte in beiden Bundesländern an drei Vierteln aller Sonntage im Jahr öffnen – konkret vom 15. März bis 31. Oktober sowie in der Weihnachtszeit vom 17. Dezember bis 8. Januar. „Wenn an so vielen Sonntagen im Jahr geöffnet werden darf, steht der Sonntagsschutz auf dem Spiel“, so Stach gegenüber der Deutschen Presse-Agentur.

Schleswig-Holstein als Vorbild für Mecklenburg-Vorpommern

Die sogenannte Bäderregelung in Schleswig-Holstein diente als Vorbild für die entsprechende Regelung in Mecklenburg-Vorpommern, die seit dem vergangenen Jahr in Kraft ist. Während die schleswig-holsteinische Regelung seit 2013 besteht und mehrfach verlängert wurde – aktuell bis zum 13. Dezember 2028 – wird sie von Verdi nur als Versuch geduldet. Stach machte deutlich: „Wir werden sie nicht noch einmal verlängern, wenn das Gericht in Greifswald unserer Argumentation folgt.“

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Wirtschaftliche Chancen für den Nordosten

Die Sonntagsöffnung in Mecklenburg-Vorpommern soll den Händlern im Nordosten die gleichen wirtschaftlichen Chancen wie im Nachbarbundesland Schleswig-Holstein bieten. Beide Länder konkurrieren um Feriengäste, und die Möglichkeit zur Sonntagsöffnung wird als wichtiger Wettbewerbsfaktor angesehen. Von Büsum bis Zinnowitz können Geschäfte in zahlreichen norddeutschen Urlaubsorten sonntags ihre Türen öffnen – eine Praxis, die nun juristisch auf ihre Rechtmäßigkeit überprüft wird.

Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts in Greifswald wird mit Spannung erwartet, da sie nicht nur die Zukunft der Sonntagsöffnung in Mecklenburg-Vorpommern bestimmen, sondern auch Präzedenzwirkung für Schleswig-Holstein entfalten könnte. Die Verhandlung markiert einen wichtigen Moment im Spannungsfeld zwischen wirtschaftlichen Interessen der Tourismusbranche und dem Schutz des arbeitsfreien Sonntags.

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