Lidl vor Gericht: Streit um umstrittene Werbekampagne zur größten Preissenkung
Was darf Werbung versprechen und wo beginnt Irreführung? Mit dieser zentralen Frage beschäftigt sich seit heute das Landgericht Heilbronn in einem aufsehenerregenden Prozess. Der Discounter Lidl muss sich dort gegenüber der Verbraucherzentrale Hamburg verantworten. Im Mittelpunkt steht eine Werbekampagne aus dem Mai 2025, mit der Lidl Kunden mit der angeblich größten Preissenkung aller Zeiten lockte.
Vorwürfe der Verbraucherschützer
Die Verbraucherzentrale Hamburg erhebt schwere Vorwürfe gegen die Lidl-Werbung. Armin Valet von der Verbraucherschützer-Organisation erklärt: „Die Kampagne verspricht deutlich mehr, als sie tatsächlich bietet. Für Verbraucher war nicht nachvollziehbar, welche und wie viele Produkte tatsächlich reduziert wurden.“ Moniert wird insbesondere, dass Lidl keine überprüfbare Liste der angeblich 500 günstiger gewordenen Produkte veröffentlicht habe.
Die Klage stützt sich auf mögliche Verstöße gegen die Lebensmittelinformationsverordnung sowie das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. Dieses regelt unter anderem, dass Angaben zu Umfang und Ausmaß von Preisvorteilen nicht in die Irre führen dürfen. Das Gericht muss nun klären, ob der Discounter mit seiner Werbekampagne zu weit gegangen ist.
Unklare Zahlen und widersprüchliche Angaben
Lidl hatte die Vorwürfe bereits im vergangenen Jahr zurückgewiesen. Ein Unternehmenssprecher erklärte damals: „Aus Wettbewerbsgründen möchten wir keine detaillierte Liste der Artikel veröffentlichen.“ Die Zahl 500 beziehe sich auf in Deutschland reduzierte Einzelartikel, wobei die Aktion sowohl bundesweite als auch regionale Preisanpassungen umfasse.
Unabhängige Untersuchungen zeichnen jedoch ein anderes Bild. Die Vergleichsapp Smhaggle konnte im Juni 2025 statt der versprochenen 500 lediglich etwa 270 reduzierte Produkte identifizieren. Handelsprofessor Stephan Rüschen kam auf etwa 300 Einzelartikel. Besonders problematisch: In der Lidl-Werbung war mal von 500 Produkten die Rede, mal von Einzelartikeln, ohne dass klar wurde, worauf sich diese Zahl genau bezog.
Experten sehen Lidl in schwieriger Position
Der Ökonom Justus Haucap von der Universität Düsseldorf schätzt die Chancen für Lidl im Verfahren nicht allzu gut ein. „Zahlreiche Experten konnten nicht nachvollziehen, für welche der angeblich über 500 Produkte der Preis gesenkt worden sein soll. Wie soll dann erst der sogenannte Otto Normalverbraucher das herausfinden?“ Der Professor für Wettbewerbsökonomie weist darauf hin, dass einige der beworbenen Preissenkungen offenbar nur für regional verfügbare Produkte galten, was vom Gericht als irreführend eingestuft werden könnte.
Preissenkungen nicht von Dauer
Eine weitere Untersuchung von Smhaggle für das „Handelsblatt“ Anfang dieses Jahres ergab, dass die Preissenkungen von Lidl teilweise nicht von Dauer waren. Demnach ist mehr als ein Viertel der im Mai 2025 reduzierten Produkte inzwischen wieder teurer geworden. Diese Entwicklung unterstreicht die Kritik der Verbraucherschützer an der Nachhaltigkeit der beworbenen Preissenkungen.
Vergleichbarer Fall bei Aldi Süd
Interessanterweise war auch der Konkurrent Aldi Süd zuletzt wegen beworbener Preissenkungen in der Kritik. Der Discounter hatte in seinen Prospekten Rabatte prozentual auf eine „unverbindliche Preisempfehlung“ bezogen. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg klagte erfolgreich wegen Irreführung. Das Oberlandesgericht Düsseldorf stellte im Dezember klar, dass Händler bei Ermäßigungen stets den niedrigsten Preis der vergangenen 30 Tage sichtbar nennen müssen.
Dieses Urteil könnte für den aktuellen Lidl-Prozess richtungsweisend sein. Die Verhandlung am Landgericht Heilbronn markiert einen wichtigen Präzedenzfall für die Bewertung von Werbeversprechen im Lebensmittelhandel. Zum Prozessbeginn an diesem Donnerstag wird noch nicht mit einer Entscheidung gerechnet, doch die Augen der gesamten Branche sind auf Heilbronn gerichtet.



