Lidl unterliegt vor Gericht im Streit um umstrittene Preiskampagne
Der Discounter Lidl hat einen bedeutenden Rechtsstreit vor dem Landgericht Heilbronn verloren. Die Richter bewerteten die Werbung des Lebensmittelhändlers zur sogenannten "größten Preissenkung aller Zeiten" als irreführend für Verbraucher. Diese Entscheidung markiert einen wichtigen Erfolg für den Verbraucherschutz in Deutschland.
Kampagne mit 500 Produkten im Fokus
Im Mai 2025 hatte Lidl mit einer groß angelegten Marketingaktion Aufsehen erregt. Der Discounter warb damit, dass 500 Produkte dauerhaft günstiger werden würden. Doch diese Versprechen erwiesen sich aus Sicht des Gerichts als nicht nachvollziehbar für die Verbraucher. Eine Kammer für Handelssachen gab der Klage der Verbraucherzentrale Hamburg statt und stufte das Vorgehen als wettbewerbswidrig ein.
Armin Valet von der Verbraucherzentrale Hamburg kommentierte das Urteil positiv: "Die Werbung hat Verbraucher in die Irre geführt. Wenn Unternehmen mit konkreten Zahlen und Preisversprechen werben, müssen Verbraucherinnen und Verbraucher diese auch im Laden vorfinden." Mögliche Einschränkungen solcher Angebote müssten klar und verständlich kommuniziert werden – was bei Lidl laut Valet nicht der Fall gewesen sei.
Intransparente Angaben und regionale Unterschiede
Der Discounter hatte die Vorwürfe im Vorfeld zurückgewiesen und argumentiert, aus Wettbewerbsgründen keine detaillierte Liste der reduzierten Artikel veröffentlichen zu wollen. Die Zahl 500 bezog sich demnach auf in Deutschland reduzierte Einzelartikel, wobei die Aktion sowohl bundesweite als auch regionale Preisanpassungen umfasste.
Doch genau diese regionalen Unterschiede wurden zum Problem. Der Richter betonte in der mündlichen Verhandlung: "Der Verbraucher meint, in seinem Einzugsgebiet seien die Produkte billiger. Er denke regional auf seinen Markt bezogen." Die Frage sei, ob Verbraucher erwarten könnten, dass die beworbenen 500 Preissenkungen in ihrem persönlichen Umfeld realisiert würden.
Unklare Zahlen und widersprüchliche Angaben
Unabhängige Untersuchungen hatten bereits im Vorfeld des Verfahrens Zweifel an den Lidl-Angaben geweckt:
- Die Vergleichsapp Smhaggle konnte im Juni 2025 statt der versprochenen 500 lediglich etwa 270 reduzierte Produkte identifizieren
- Handelsexperte Stephan Rüschen kam auf etwa 300 Einzelartikel
- In der Werbung war mal von 500 Produkten die Rede, mal von Einzelartikeln
Zudem stellte Smhaggle in einer späteren Auswertung fest, dass mehr als ein Viertel der im Mai 2025 reduzierten Produkte inzwischen wieder teurer geworden war – entgegen der Behauptung dauerhafter Preissenkungen.
Experten sahen geringe Erfolgschancen für Lidl
Der Ökonom Justus Haucap von der Universität Düsseldorf hatte die Chancen für Lidl bereits vor dem Verfahren als nicht allzu gut eingeschätzt: "Zahlreiche Experten konnten nicht nachvollziehen, für welche der angeblich über 500 Produkte der Preis gesenkt worden sein soll. Wie soll dann erst der sogenannte Otto Normalverbraucher das herausfinden?"
Haucap verwies darauf, dass einige der beworbenen Preissenkungen offenbar nur für regional verfügbare Produkte galten – was vom Gericht als irreführend eingestuft werden könne. Diese Einschätzung bestätigte sich nun mit dem Urteil.
Rechtliche Entwicklungen im Einzelhandel
Das Lidl-Urteil reiht sich ein in eine Serie von Entscheidungen zu Werbepraktiken im Lebensmitteleinzelhandel. Bereits im Dezember hatte das Oberlandesgericht Düsseldorf im Fall von Aldi Süd klargestellt, dass Händler bei Ermäßigungen stets den niedrigsten Preis der vergangenen 30 Tage sichtbar nennen müssen. Die bloße Angabe einer unverbindlichen Preisempfehlung genügt nicht.
Diese Entwicklungen zeigen einen Trend zu strengeren Maßstäben bei der Bewertung von Werbeversprechen im Einzelhandel. Verbraucherschützer begrüßen diese Rechtsprechung als wichtigen Schritt gegen irreführende Marketingpraktiken.
Ob Lidl gegen das Urteil Rechtsmittel einlegen wird, war zum Zeitpunkt der Berichterstattung noch unklar. Eine ausführliche schriftliche Urteilsbegründung wird in den kommenden Wochen erwartet und könnte weitere Details zu den rechtlichen Bewertungsmaßstäben liefern.



