Lidl vor Gericht: Verbraucherschützer klagen wegen irreführender Preissenkungs-Kampagne
Lidl vor Gericht: Klage wegen irreführender Preissenkungen

Lidl vor Gericht: Verbraucherschützer klagen wegen irreführender Preissenkungs-Kampagne

Heilbronn – Mit einer grundlegenden Frage des Handelsrechts beschäftigen sich aktuell die Richter am Landgericht Heilbronn. Dort hat am Donnerstag der Prozess zwischen dem Discounter Lidl und der Verbraucherzentrale Hamburg begonnen. Im Mittelpunkt der Verhandlung steht eine umstrittene Werbekampagne des Lebensmittelhändlers aus dem Mai 2025, die mit der "größten Preissenkung aller Zeiten" warb und nun vor Gericht auf ihre Rechtmäßigkeit überprüft wird.

Die Vorwürfe der Verbraucherschützer

Aus Sicht der Verbraucherzentrale Hamburg hat Lidl mit seiner Kampagne eindeutig zu viel versprochen. "Die Werbung ist unwahr und irreführend, sie verspricht mehr, als sie tatsächlich bietet", erklärt Armin Valet von der Verbraucherzentrale Hamburg. Konkret monieren die Verbraucherschützer, dass für Kunden nicht erkennbar gewesen sei, welche und wie viele Produkte tatsächlich reduziert wurden. Die angekündigte Zahl von 500 dauerhaft günstigeren Produkten sei faktisch nicht nachvollziehbar gewesen, da Lidl keine überprüfbare Liste veröffentlicht habe.

Die Klage basiert auf mutmaßlichen Verstößen gegen die Lebensmittelinformationsverordnung sowie das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. Dieses regelt unter anderem, dass Angaben zu Umfang und Ausmaß von Preisvorteilen nicht in die Irre führen dürfen. Das Gericht muss nun klären, ob der Discounter mit seiner Werbekampagne diese Grenzen überschritten hat. Zum Prozessbeginn wurde noch nicht mit einer schnellen Entscheidung gerechnet.

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Lidls Verteidigung und unklare Zahlen

Lidl selbst teilte vorab lediglich mit, sich zu laufenden Verfahren nicht zu äußern. Bereits im vergangenen Jahr hatte der Discounter die Vorwürfe zurückgewiesen. "Aus Wettbewerbsgründen möchten wir keine detaillierte Liste der Artikel veröffentlichen", erklärte ein Sprecher damals. Die Zahl 500 beziehe sich auf die in Deutschland reduzierten Einzelartikel, wobei die Aktion sowohl bundesweite als auch regionale Preisanpassungen umfasse.

Doch genau diese Unklarheit wird Lidl nun zum Verhängnis. Verbraucherschützer kritisieren, dass diese wichtigen Einschränkungen nur in einer Fußnote zu finden waren. Zudem seien nach unabhängigen Überprüfungen deutlich weniger Artikel reduziert worden als angekündigt. Die Vergleichsapp Smhaggle konnte im Juni 2025 statt der versprochenen 500 lediglich etwa 270 reduzierte Produkte identifizieren, während Handelsprofessor Stephan Rüschen auf etwa 300 Einzelartikel kam.

Expertenmeinungen und vergleichbare Fälle

Der Ökonom Justus Haucap von der Universität Düsseldorf schätzt die Chancen für Lidl im Verfahren nicht allzu gut ein. "Zahlreiche Experten konnten nicht nachvollziehen, für welche der angeblich über 500 Produkte der Preis gesenkt worden sein soll. Wie soll dann erst der sogenannte Otto Normalverbraucher das herausfinden?" Dass einige der beworbenen Preissenkungen offenbar nur für regional verfügbare Produkte gelten, könne vom Gericht als irreführend eingestuft werden, so der Professor für Wettbewerbsökonomie.

Interessant ist in diesem Zusammenhang ein vergleichbarer Fall bei Aldi Süd. Der Konkurrent war zuletzt ebenfalls wegen beworbener Preissenkungen in der Kritik und unterlag vor Gericht. Das Oberlandesgericht Düsseldorf stellte im Dezember klar, dass Händler bei Ermäßigungen stets den niedrigsten Preis der vergangenen 30 Tage sichtbar nennen müssen. Die bloße Angabe einer unverbindlichen Preisempfehlung genügt nicht.

Nachhaltigkeit der Preissenkungen in Frage

Eine weitere kritische Dimension des Falls betrifft die Nachhaltigkeit der angekündigten Preissenkungen. Anfang des Jahres stellte Smhaggle in einer Auswertung für das "Handelsblatt" fest, dass die Preissenkungen von Lidl teilweise nicht von Dauer waren. Demnach ist mehr als ein Viertel der im Mai 2025 reduzierten Produkte inzwischen wieder teurer geworden.

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Der Prozess in Heilbronn wird somit zu einem wichtigen Präzedenzfall für die Bewertung von Werbeversprechen im Lebensmitteleinzelhandel. In einem hart umkämpften Markt, in dem Lidl mit Aldi um die Discounter-Krone ringt, könnten die richterlichen Entscheidungen weitreichende Auswirkungen auf zukünftige Marketingstrategien haben. Die Verbraucherzentrale Hamburg hofft auf eine klare Grenzziehung, was Werbung versprechen darf und was nicht.