Rechtsstreit um Kaffeepreise: Tchibo zieht vor Bundesgerichtshof gegen Aldi Süd
Der anhaltende Disput zwischen dem Kaffeeröster Tchibo und dem Discounter Aldi Süd erreicht eine neue juristische Ebene. Nachdem sowohl das Landgericht Düsseldorf als auch das Oberlandesgericht Düsseldorf Klagen von Tchibo abgewiesen haben, hat das Unternehmen nun Revision beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe eingelegt. Die Richter müssen sich nun mit der grundsätzlichen Frage befassen, ob Verkäufe von Lebensmitteln unter Herstellungskosten rechtlich mit Verkäufen unter Einstandspreisen gleichzusetzen sind.
Hintergrund des Konflikts: Verlustverkäufe im Fokus
Tchibo wirft Aldi Süd vor, seit Ende 2023 Kaffee der Eigenmarke Barissimo wiederholt unter den Herstellungskosten verkauft zu haben, was als zu billig angesehen wird. Das Unternehmen argumentiert, dass dies einen Verstoß gegen geltendes Wettbewerbsrecht darstellt und fordert ein gerichtliches Verbot dieses Vorgehens. Laut Tchibo-Sprecher Arndt Liedtke sind Verlustverkäufe unter Einstandspreisen bereits verboten, und dieses Verbot sollte konsequent auch auf Verkäufe unter Herstellungskosten ausgeweitet werden.
„Aus Sicht des Wettbewerbs und der Verbraucher macht es keinen Unterschied, ob Kaffee als Fertigware eingekauft und weiterverkauft oder als Rohkaffee eingekauft, im Konzern geröstet und dann vermarktet wird“, betonte Liedtke. Aldi Süd hat sich zu den Vorwürfen bisher nicht öffentlich geäußert.
Juristische Entwicklungen und offene Rechtsfragen
Die bisherigen Gerichtsentscheidungen in Düsseldorf sahen kein unbilliges Verhalten von Aldi Süd, ließen jedoch die Revision zu, da die Klärung der Rechtsfrage zur Fortbildung des Wettbewerbsrechts erforderlich sei. In der schriftlichen Urteilsbegründung des Oberlandesgerichts wurde hervorgehoben, dass unklar ist, ob der Verkauf unter Herstellungskosten dem Verkauf unter Einstandspreisen gleichgestellt werden sollte. Diese Unklarheit bildet die Grundlage für die nun anhängige Revision beim Bundesgerichtshof.
Nach Angaben von Tchibo verkaufte Aldi Süd bestimmte Kaffeesorten zeitweise mit erheblichen Verlusten, wobei von Verlusten von zwei Euro pro Kilogramm und mehr die Rede ist. Der Kaffee wird von Aldis Tochtergesellschaft New Coffee produziert, was die Diskussion um Herstellungs- versus Einstandskosten weiter verkompliziert.
Kontext: Steigende Kaffeepreise und Verbraucherauswirkungen
Parallel zu diesem Rechtsstreit sind die Kaffeepreise in Deutschland in den vergangenen Jahren stark gestiegen. Laut Statistischem Bundesamt war Bohnenkaffee im Januar durchschnittlich 58 Prozent teurer als im Jahr 2020. Auch Tchibo hat kürzlich Preiserhöhungen vorgenommen, was Verbraucherinnen und Verbraucher zunehmend belastet. Umfragen zufolge trinken 68 Prozent der Menschen in Deutschland täglich Kaffee, und 15 Prozent konsumieren ihn mehrmals wöchentlich, was die wirtschaftliche und alltägliche Relevanz dieses Streits unterstreicht.
Der Ausgang des Verfahrens beim Bundesgerichtshof könnte somit nicht nur die Wettbewerbsdynamik im Lebensmittelhandel beeinflussen, sondern auch Präzedenzfälle für ähnliche Fälle schaffen. Die Entscheidung wird mit Spannung erwartet, da sie klären könnte, wie Verlustverkäufe in der Branche künftig rechtlich behandelt werden.



