Nebenkosten-Abrechnung genau prüfen: Mieter können Hunderte Euro zurückfordern
Mieter in ganz Deutschland sollten in diesen Wochen besonders aufmerksam sein, wenn die jährlichen Nebenkostenabrechnungen im Briefkasten landen. Ein aktuelles Urteil des Amtsgerichts Schöneberg zeigt deutlich, dass nicht nur bei den Heizkosten, sondern auch bei vermeintlich unscheinbaren Posten erhebliche Überforderungen möglich sind. Experten rechnen vor, dass Rückforderungen von mehreren hundert Euro pro Haushalt realistisch sind.
Urteil gegen Vonovia-Tochter setzt Maßstäbe
Im konkreten Fall verhandelte das Amtsgericht Schöneberg (Az. 11 C 357/25) gegen die GSW Immobilien AG, eine Tochtergesellschaft des großen Wohnungskonzerns Vonovia. Die Richter stellten eindeutig fest, dass die Vermieterin bei den umgelegten Versicherungskosten gegen das gesetzliche Wirtschaftlichkeitsgebot verstoßen hatte. Während in Berlin marktüblich nur 23 Cent pro Quadratmeter und Monat berechnet werden dürfen, forderte das Unternehmen zwischen 2021 und 2023 deutlich höhere Beträge von 36 bis 45 Cent.
Die klagende Mieterin erhält nun eine Rückerstattung von 500 Euro. „Dieses Urteil ist ein klares Warnsignal für alle großen Vermieterunternehmen“, betont Britta Beate Schön, Rechtsexpertin beim unabhängigen Geldratgeber „Finanztip“. Sie appelliert an alle Mieter, ihre eigenen Nebenkostenabrechnungen penibel zu überprüfen und überhöhte Beträge konsequent zurückzufordern.
Konkrete Berechnungen zeigen das Potenzial
Die Experten von „Finanztip“ haben beispielhaft für eine 60-Quadratmeter-Wohnung berechnet, wie hoch die Rückforderungen ausfallen können:
- 2021: Bei einer Berechnung von 36 statt 23 Cent ergibt sich eine monatliche Differenz von 7,80 Euro, was jährlich 93,60 Euro ausmacht.
- 2022: Die Differenz von 39 zu 23 Cent führt zu 9,60 Euro monatlich und 115,20 Euro pro Jahr.
- 2023: Mit 45 statt 23 Cent beträgt die monatliche Überforderung 13,20 Euro, was sich auf 158,40 Euro im Jahr summiert.
Über drei Jahre hinweg können sich so Rückforderungen von deutlich über 300 Euro für eine durchschnittliche Wohnung ergeben.
Mieterverein fordert umfassende Korrekturen
Sebastian Bartels, Geschäftsführer des Berliner Mietervereins (BMV), sieht in dem Urteil eine wichtige Signalwirkung: „Vonovia muss allen seinen Mietern in Berlin die überhöhten Versicherungskosten aus den Jahren 2021 bis 2023 umgehend erstatten. Wir erwarten, dass der Konzern seine Abrechnungen korrigiert und solche Praktiken sofort einstellt.“
Bartels ermutigt alle Mieterinnen und Mieter, ihre Betriebskostenabrechnungen systematisch zu prüfen: „Vergleichen Sie die aktuellen Abrechnungen mit den Vorjahren und nutzen Sie den offiziellen Betriebskostenspiegel als Referenz. Auffällige Kostensteigerungen sollten immer hinterfragt werden.“
Wichtige Fristen beachten
Mieter sollten jedoch beachten, dass für den Widerspruch gegen Nebenkostenabrechnungen eine gesetzliche Frist von maximal zwölf Monaten gilt. Wer Unregelmäßigkeiten entdeckt, sollte daher umgehend aktiv werden. Die Rechtsexperten raten dazu, schriftlich Einspruch einzulegen und notfalls rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen.
Das Urteil aus Berlin könnte bundesweit Schule machen, da viele Vermieter ähnliche Abrechnungspraktiken anwenden. Mieterverbände erwarten nun eine Welle von Rückforderungen und hoffen auf eine nachhaltige Veränderung der Abrechnungspraxis in der gesamten Wohnungswirtschaft.



