Der hochverschuldete Agrarhandels- und Mischkonzern Baywa muss seinen Sanierungsfahrplan um zwei Jahre verlängern. Statt der ursprünglich angestrebten finanziellen Gesundung bis Ende 2028 gehen Vorstand und Aufsichtsrat des Münchner Traditionsunternehmens nun davon aus, dass die Sanierung erst Ende 2030 abgeschlossen werden kann. Entsprechend sollen auch die Bankkredite um zwei Jahre verlängert werden, um die Baywa bei ihren hohen Zinszahlungen zu entlasten.
Grundsätzliche Einigung mit Gläubigern und Großaktionären
Darauf hat sich der Vorstand mit den Gläubigerbanken und den beiden Großaktionären im Grundsatz verständigt, wie das Unternehmen in München mitteilte. Bis Herbst soll eine neue Sanierungsvereinbarung erstellt werden. Die aus der Genossenschaftsbewegung hervorgegangene Baywa ist für Landwirtschaft und Lebensmittelversorgung vor allem im Süden und Osten Deutschlands von großer Bedeutung: Das 1923 gegründete Unternehmen kauft einerseits die Ernten an und beliefert die Bauern andererseits mit Saatgut, Dünger und Landmaschinen.
Banken und Großaktionäre nehmen sich wechselseitig in die Pflicht
Sowohl die Gläubigerbanken als auch die beiden Großaktionäre – die Beteiligungsgesellschaften der bayerischen Volks- und Raiffeisenbanken und der österreichischen Genossenschaften – erklären sich zu potenziell schmerzhaften Opfern bereit. Die zwei Großaktionäre sollen ihren Baywa-Anteil von zusammen gut 67 Prozent an einen Treuhänder übertragen. Die Banken wiederum wollen 700 Millionen Euro Baywa-Kredite in ein sogenanntes Nachranginstrument umwandeln. Falls auch der geplante neue Sanierungsfahrplan nicht zu halten ist, würde das bedeuten, dass die Forderungen anderer Gläubiger Vorrang vor dem Anspruch der Banken auf diese 700 Millionen Euro hätten.
Sanierungsprozess bleibt ungewiss
Seit 2024 steckt das Traditionsunternehmen in einer existenzbedrohenden Krise. Der Erfolg der Sanierung ist weiterhin ungewiss. Die Verlängerung des Sanierungszeitraums auf 2030 zeigt, wie tief die Probleme des Konzerns reichen.



