Einigung bei der Ministerpräsidentenkonferenz
Die Ministerpräsidenten der Länder und die Bundesregierung haben sich am Donnerstag auf eine grundlegende Finanzreform verständigt. Ab dem 1. September soll der Bund 80 Prozent der Kosten übernehmen, wenn die Umsetzung eines Bundesgesetzes Länder und Kommunen mehr als 200 Millionen Euro kostet. Diese Regelung soll die finanzielle Belastung der Länder und Kommunen durch Bundesgesetze deutlich reduzieren.
Hintergrund der Reform
Bislang mussten Länder und Kommunen die Kosten für die Umsetzung von Bundesgesetzen oft allein tragen, was zu erheblichen finanziellen Engpässen führte. Die neue Regelung sieht vor, dass der Bund ab einer Kostenbelastung von 200 Millionen Euro 80 Prozent der Mehrkosten übernimmt. Dies betrifft vor allem Gesetze, die neue Aufgaben oder Standards für Länder und Kommunen mit sich bringen, etwa im Bereich der Digitalisierung oder des Klimaschutzes.
Reaktionen aus der Politik
Der Vorsitzende der Ministerpräsidentenkonferenz, Markus Söder (CSU), begrüßte die Einigung: „Dies ist ein historischer Schritt für die Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern. Die finanzielle Entlastung wird den Ländern und Kommunen mehr Spielraum für Investitionen geben.“ Auch Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) zeigte sich zufrieden: „Wir haben eine faire Lösung gefunden, die die Lasten gerecht verteilt und die Handlungsfähigkeit der Länder stärkt.“
Auswirkungen auf Länder und Kommunen
Die Reform wird voraussichtlich ab September 2026 wirksam. Betroffen sind alle neuen Bundesgesetze, die nach diesem Stichtag in Kraft treten. Für laufende Gesetze gibt es Übergangsregelungen. Kommunen, die oft besonders stark von Kostenvorgaben betroffen sind, sollen ebenfalls direkt von der Regelung profitieren. Nach Angaben des Bundesfinanzministeriums könnten durch die Reform jährlich mehrere Milliarden Euro bei den Ländern und Kommunen verbleiben.
Kritische Stimmen
Einige Ländervertreter äußerten jedoch Bedenken, dass die Schwelle von 200 Millionen Euro zu hoch angesetzt sei. „Viele Gesetze verursachen Kosten unterhalb dieser Grenze, die dennoch eine große Belastung darstellen“, bemängelte die Ministerpräsidentin von Rheinland-Pfalz, Malu Dreyer (SPD). Eine Überprüfung der Schwelle in zwei Jahren ist daher vereinbart worden.



