IAB: Arbeitszeitflexibilisierung nur für wenige Betriebe sinnvoll
IAB: Arbeitszeitflexibilisierung nur für wenige Betriebe

Nürnberg – Nur ein Bruchteil der deutschen Unternehmen würde von den geplanten Arbeitszeitflexibilisierungen der Bundesregierung profitieren. Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hat in einer aktuellen Erhebung festgestellt, dass lediglich neun Prozent der Betriebe sowohl tarifgebunden sind als auch einen tatsächlichen Bedarf an einer Ausweitung der täglichen Arbeitszeit über zehn Stunden hinaus haben. Grundlage der Analyse ist die IAB-Stellenerhebung für das erste Quartal, bei der rund 9.300 Betriebe befragt wurden.

Hintergrund der geplanten Reform

Die Bundesregierung plant, die Arbeitszeit zu flexibilisieren und in Einzelfällen eine tägliche Arbeitszeit von mehr als zehn Stunden zu erlauben. Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) möchte diese Möglichkeit jedoch ausschließlich tarifgebundenen Unternehmen einräumen. Derzeit gilt in Deutschland das Arbeitszeitgesetz, das eine tägliche Höchstarbeitszeit von acht Stunden vorsieht, die auf zehn Stunden verlängert werden kann, wenn innerhalb von sechs Monaten ein Ausgleich erfolgt. Die geplante Reform soll darüber hinausgehen.

Nur ein Drittel der Unternehmen hat Bedarf

Nach Angaben des IAB haben insgesamt etwa ein Drittel aller Unternehmen einen Bedarf an einer Flexibilisierung der täglichen Arbeitszeit über die Zehn-Stunden-Grenze hinaus. Allerdings sind viele dieser Betriebe nicht tarifgebunden. Unter Berücksichtigung der Tarifbindung sinkt der Anteil der Unternehmen, die von der geplanten Regelung profitieren könnten, auf neun Prozent. IAB-Forscher Enzo Weber betonte: „Dies zeigt, dass eine Reduzierung der Flexibilisierung auf ausschließlich tarifgebundene Unternehmen, wie etwa von der SPD vorgeschlagen, nicht den gewünschten Erfolg verspricht.“

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Alternativvorschlag des IAB

Das IAB schlägt daher eine andere Lösung vor: Statt die Flexibilisierung an die Tarifbindung zu knüpfen, sollten Arbeitnehmer und Arbeitgeber individuelle Vereinbarungen treffen können, die Rechte und Pflichten klar definieren. Diese Vereinbarungen könnten beispielsweise ein Gesundheitsmonitoring umfassen, um die Belastung der Beschäftigten zu überwachen. Den Tarifvertragsparteien solle dabei ein Vorrecht eingeräumt werden, die Regelung für ihre Branchen auszugestalten. Die getroffenen Vereinbarungen sollen jedoch auch für nicht tarifgebundene Unternehmen verbindlich sein. „So könnten auch Unternehmen ohne Tarifbindung von der Regelung profitieren, allerdings nur unter Einhaltung verbindlicher Regeln“, erklärte Weber.

Reaktionen aus der Politik

Die Diskussion um die Arbeitszeitreform wird kontrovers geführt. Arbeitsministerin Bas hatte zuvor betont, dass sie den Acht-Stunden-Tag nicht generell lockern wolle. Die Union kritisierte den bisherigen Gesetzesentwurf als unzureichend. Das IAB plädiert nun für einen pragmatischen Ansatz, der sowohl die Bedürfnisse der Unternehmen als auch den Schutz der Arbeitnehmer berücksichtigt.

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