140.000 Unternehmen vor der Schließung bewahrt
Die staatlichen Wirtschaftshilfen während der Coronapandemie haben einer Studie des Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) zufolge rund 140.000 Unternehmen vor der Schließung bewahrt. Wie der ZEW-Ökonom Friedrich Heinemann am Donnerstag mitteilte, wurden dadurch etwa 280.000 Arbeitsplätze gesichert. Die Gesamtbilanz der deutschen Corona-Wirtschaftshilfen falle günstig aus, so Heinemann, der den Forschungsbereich „Unternehmensbesteuerung und Öffentliche Finanzwirtschaft“ leitet.
Schnelle und entschlossene Nutzung des finanziellen Spielraums
Die Politik habe ihren finanziellen Spielraum schnell und entschlossen genutzt, betonte Heinemann in seiner Stellungnahme für die Enquete-Kommission „Aufarbeitung der Coronapandemie und Lehren für zukünftige pandemische Ereignisse“ des Bundestages. Damit seien viele grundsätzlich überlebensfähige Unternehmen durch eine außergewöhnliche Krise gebracht worden. Trotz einiger Fehlanreize hätten die Hilfen Unternehmen und Arbeitsplätze wirksam stabilisiert.
Empfehlungen für künftige Krisen
Heinemann empfiehlt jedoch für künftige Krisen zielgenauere Hilfen, ein reformiertes Kurzarbeitergeld und den Verzicht auf sektorale Steuervergünstigungen. „Für künftige Krisen müssen wir allerdings noch stärker darauf achten, dass staatliche Hilfen den notwendigen Strukturwandel nicht dauerhaft behindern“, sagte Heinemann. „Krisenpolitik sollte schnell stabilisieren, aber mit zunehmender Dauer auch stärkere Anreize zur Anpassung der Unternehmen setzen.“
Kurzarbeitergeld: Reformbedarf erkannt
Verbesserungsbedarf sieht Heinemann insbesondere beim Kurzarbeitergeld. Anders als in anderen europäischen Staaten fehlten in Deutschland weitgehend Mechanismen, die bei länger andauernder Kurzarbeit den Wechsel in zukunftsfähige Beschäftigung förderten. Die im Zeitverlauf steigenden Lohnersatzraten hätten vielmehr Anreize gesetzt, länger in der Kurzarbeit zu verbleiben. Für künftige Krisen empfiehlt Heinemann daher sinkende Ersatzraten sowie eine stärkere Kostenbeteiligung und zusätzliche Auflagen für Unternehmen bei langer Nutzung.
Gastronomie-Mehrwertsteuer: Von der Krisenhilfe zur Dauersubvention
Als Beispiel einer besonders schlecht konzipierten Krisenhilfe bewertet Heinemann die zunächst befristete Mehrwertsteuersenkung für Speisen in der Gastronomie. Die Krisenmaßnahme mündete 2026 in eine dauerhafte Steuervergünstigung mit jährlichen Steuerausfällen von knapp vier Milliarden Euro. „Sektorale Steuervergünstigungen können sehr schnell ein politisches Eigenleben entwickeln“, sagte Heinemann. „Die Gastronomie-Mehrwertsteuer ist ein Lehrstück dafür, wie aus einer temporären Krisenhilfe eine kostspielige Dauersubvention wird.“



