Das Landgericht Bremen hat entschieden, dass die neuen Milka-Schokoladentafeln mit reduziertem Inhalt gegen Wettbewerbsrecht verstoßen. Die Verbraucherzentrale Hamburg hatte geklagt, weil der Hersteller Mondelēz das Gewicht vieler Sorten von 100 auf 90 Gramm reduzierte, die Verpackung jedoch nahezu unverändert ließ.
Das Gericht urteilte, dass Mondelēz die 90-Gramm-Packung nicht in Verkehr bringen darf, wenn in den vier Monaten zuvor die 100-Gramm-Packung angeboten wurde. Da dieser Zeitraum bereits abgelaufen ist, hat das Urteil keine direkten Konsequenzen für die bereits im Handel befindlichen Tafeln. Es besteht jedoch Wiederholungsgefahr, sodass das Urteil für künftige Fälle Bedeutung hat.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig; Mondelēz kann Rechtsmittel einlegen. Das Unternehmen erklärte, es werde die Urteilsbegründung prüfen und weiterhin an klarer Kommunikation arbeiten. Bereits in der mündlichen Verhandlung hatte das Gericht festgestellt, dass Kunden durch die nahezu identische Verpackung getäuscht werden könnten.
Die Verbraucherzentrale Hamburg begrüßte das Urteil. Armin Valet von der Verbraucherzentrale sagte: „Es stärkt die Rechte von Verbraucherinnen und Verbrauchern bei versteckten Preiserhöhungen.“ Die Verbraucherschützer sehen darin ein Signal an den Gesetzgeber, verbindliche Regelungen gegen Mogelpackungen zu schaffen.
Mondelēz wies die Kritik zurück und betonte, dass das Gewicht klar auf der Verpackung angegeben sei. Das Unternehmen habe das Gewicht angepasst, um keine Kompromisse bei Zutaten und Herstellung zu machen.



