Steuerliche Neuregelung für Abfindungen: Jetzt aktiv werden
Wer im vergangenen Jahr eine Abfindung erhalten hat, sollte dringend eine Einkommensteuererklärung für das Jahr 2025 abgeben. Diese Empfehlung kommt vom Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL), wie Expertin Jana Bauer betont. Dies gilt selbst dann, wenn eigentlich keine Abgabepflicht besteht.
Wichtige Änderung seit 2025
Bis einschließlich 2024 konnte der Arbeitgeber die sogenannte Fünftelregelung bereits bei der Auszahlung der Abfindung anwenden. Dadurch profitierte der Arbeitnehmer direkt von der ermäßigten Besteuerung. Seit dem Jahr 2025 hat sich dies grundlegend geändert. Nun ist die Steuerersparnis ausschließlich durch die Abgabe einer Steuererklärung zu erreichen.
Die Fünftelregelung ermöglicht es, Abfindungen steuerlich begünstigt zu behandeln. Allerdings muss diese Regelung vom Steuerpflichtigen in der Einkommensteuererklärung gesondert beantragt werden. Sie kommt nicht automatisch zur Anwendung.
Praktische Umsetzung in der Steuererklärung
Um den Antrag zu stellen, müssen Steuerpflichtige die Zeile 17 der Anlage N ausfüllen. Die erforderlichen Angaben zur Abfindung finden sich in der Lohnsteuerbescheinigung unter der Nummer zehn. Ohne diesen aktiven Schritt entfällt der Steuervorteil.
Weitere Gestaltungsmöglichkeiten und wichtige Hinweise
Neben der Fünftelregelung existieren weitere Optionen, die Steuerlast auf eine Abfindung zu reduzieren. Beispielsweise können Teile der Abfindung direkt in die betriebliche Altersvorsorge fließen, was steuerliche Vorteile bringen kann.
Wichtig ist jedoch: Diese Optimierungsmöglichkeiten müssen im selben Kalenderjahr umgesetzt werden, in dem die Abfindung ausgezahlt wird. Eine nachträgliche Gestaltung ist nicht möglich.
Für Personen, die eine Abfindung für das Jahr 2026 oder später erwarten, rät Bauer zu einer vorherigen steuerlichen Beratung. Denn wenn die Auszahlungsmodalitäten nicht korrekt gestaltet sind, kann die ermäßigte Besteuerung komplett entfallen.
Die Experten des BVL unterstreichen, dass Steuerzahlerinnen und Steuerzahler mit Abfindungen aus dem Jahr 2025 jetzt handeln sollten, um die finanziellen Vorteile nicht zu verschenken. Die rechtzeitige Abgabe der Steuererklärung ist der Schlüssel zur Steuerersparnis.



