BGH bestätigt: Olearius muss möglicherweise 40 Millionen Euro zahlen trotz eingestelltem Verfahren
BGH: Olearius droht 40-Millionen-Zahlung trotz Verfahrenseinstellung

Bundesgerichtshof bestätigt Einstellung des Strafverfahrens gegen Olearius

Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat das Einstellungsurteil des Bonner Landgerichts aus dem Jahr 2024 im Fall des Hamburger Bankiers Christian Olearius bestätigt. Das Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung im Zusammenhang mit Cum-Ex-Aktiendeals war damals eingestellt worden, weil der Angeklagte gesundheitlich angeschlagen und nicht mehr verhandlungsfähig sei. Damit steht fest, dass Olearius wegen der Bonner Cum-Ex-Vorwürfe nie mehr vor Gericht erscheinen wird.

Einziehungsverfahren könnte 40 Millionen Euro kosten

In einem anderen Punkt gaben die Karlsruher Richter jedoch der Staatsanwaltschaft recht, die Revision eingelegt hatte. Die Staatsanwaltschaft wollte 2024 ein sogenanntes Einziehungsverfahren einleiten, um rund 40 Millionen Euro an Taterträgen des Angeklagten einzutreiben. Bei einem solchen Verfahren muss Olearius nicht persönlich vor Ort sein – es klärt ausschließlich die Geldfrage, nicht aber die Schuldfrage.

Das Bonner Landgericht war dem Antrag auf Einziehungsverfahren damals nicht gefolgt, was aus Sicht des Bundesgerichtshofs ein Fehler gewesen war. Der BGH wies nun eine andere Strafkammer des Bonner Landgerichts an, ein entsprechendes Verfahren durchzuführen. Dann wird sich klären, ob der heute 83-jährige Olearius die rund 40 Millionen Euro zahlen muss.

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Verteidiger Gauweiler betont Unschuldsvermutung

Der Verteidiger von Olearius, der frühere CSU-Bundestagsabgeordnete Peter Gauweiler, betonte, dass sein Mandant bezüglich der Vorwürfe als unschuldig gelte. Dabei bezog er sich auf die allgemeine Unschuldsvermutung, die für jeden Beschuldigten vor einer Verurteilung gilt.

Mit Blick auf die mit dem Einziehungsverfahren beauftragte Strafkammer des Landgerichts Bonn sagte Gauweiler: „Diese wird feststellen, dass Herr Dr. Olearius hinsichtlich der in Rede stehenden Zahlungen bereits ein Mehrfaches an den Fiskus geleistet hat.“ Außerdem könnten in dem Verfahren neue Beweise erhoben werden.

Staatsanwaltschaft wirft 15 Fälle schwerer Steuerhinterziehung vor

Die Staatsanwaltschaft hatte Olearius im Zeitraum 2007 bis 2011 15 Fälle besonders schwerer Steuerhinterziehung vorgeworfen, wobei ein Steuerschaden von rund 280 Millionen Euro entstanden sein soll. In zwei Fällen soll es beim Versuch geblieben sein.

Der BGH spricht in seiner Mitteilung jetzt von nicht gerechtfertigten Steuervorteilen von mehr als 161 Millionen Euro, die die Warburg-Bank in Cum-Ex-Geschäften erlangt habe. Der Angeklagte hatte in dem Verfahren mehrfach seine Unschuld beteuert.

Cum-Ex-Geschäfte und Verbindung zu Olaf Scholz

Bei Cum-Ex-Geschäften bekamen Finanzakteure Steuern erstattet, die gar nicht gezahlt worden waren – Aktien mit („cum“) und ohne („ex“) Dividendenanspruch wurden in einem Verwirrspiel hin- und hergeschoben. Der Staat hatte dabei keinen Überblick, ihm entstand dadurch ein zweistelliger Milliardenschaden.

Olearius war als Inhaber der Warburg-Bank einer der bekanntesten Cum-Ex-Akteure. Aus Tagebucheinträgen von ihm ging hervor, dass er sich 2016 und 2017 insgesamt dreimal mit dem späteren Bundeskanzler Olaf Scholz getroffen hatte, als dieser noch Hamburgs Rathauschef gewesen war.

Der genaue Inhalt der Treffen ist unklar. Danach ließ die Finanzbehörde eine Steuerforderung fallen. Dass ein Zusammenhang bestand zwischen den Treffen und der Behördenentscheidung, ist nicht erwiesen. Scholz schließt eine Einflussnahme aus, beruft sich bei der Frage nach dem genauen Inhalt der Gespräche aber auf Erinnerungslücken.

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