Steuervorteile für Familien 2026: So sparen Eltern in Sachsen-Anhalt richtig
Kinder bedeuten nicht nur Freude, sondern auch erhebliche finanzielle Verantwortung. Viele Familien haben im Alltag jedoch wenig Zeit, sich mit Steuerformularen zu beschäftigen. Dabei bleiben jedes Jahr zahlreiche Entlastungsmöglichkeiten ungenutzt, weil Eltern sie nicht vollständig kennen. Die Steuerberaterkammer Sachsen-Anhalt klärt jetzt für das Jahr 2026 über die wichtigsten Steuervorteile für Familien auf.
Kindergeld oder Kinderfreibetrag: Welche Option ist besser?
Der sogenannte Familienleistungsausgleich bietet zwei grundlegende Möglichkeiten: Das Kindergeld als monatliche Direktzahlung von 259 Euro pro Kind oder alternativ den Kinderfreibetrag über die Steuererklärung. Bei gemeinsam veranlagten Eltern setzt sich dieser aus 6.828 Euro Kinderfreibetrag plus 2.928 Euro für Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf zusammen. Insgesamt können Eltern somit 9.756 Euro pro Kind jährlich verdienen, ohne dafür Steuern zahlen zu müssen.
Wichtig zu wissen: Eltern erhalten nicht beides zusätzlich. Wer eine Steuererklärung einreicht, bekommt automatisch die für die Familie günstigere Variante – das Finanzamt prüft dies eigenständig.
Zusätzliche Unterstützung für Familien mit geringem Einkommen
Neben Kindergeld und Kinderfreibetrag existiert eine dritte wichtige Option: der Kinderzuschlag. Dieser beträgt im Jahr 2026 monatlich bis zu 297 Euro pro Kind und wird zusätzlich zum Kindergeld gewährt. Voraussetzung ist ein geringes Einkommen der Eltern. Der Antrag kann bei der zuständigen Familienkasse gestellt werden.
Betreuungskosten steuerlich absetzen: So geht's
Kinderbetreuungskosten stellen für viele Familien eine erhebliche finanzielle Belastung dar. Die Steuerberaterkammer weist darauf hin, dass 80 Prozent dieser Kosten steuermindernd anerkannt werden – maximal 4.800 Euro pro Jahr und Kind bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres.
Zu den absetzbaren Betreuungskosten zählen:
- Kita, Kindergarten und Hort
- Ganztagspflegestellen
- Tages- und Wochenmütter
- Betreuung durch Au-pairs oder Haushaltshilfen
Achtung: Die Steuerberaterkammer warnt vor zwei typischen Fehlern: Die Zahlung muss per Überweisung auf ein Konto erfolgen und eine Rechnung muss vorliegen. Verpflegungskosten gehören nicht zu den absetzbaren Betreuungskosten und müssen entsprechend herausgerechnet werden.
Besondere Entlastungen für Alleinerziehende und Kinder in Ausbildung
Alleinerziehende Eltern können zusätzlich den sogenannten Entlastungsbetrag nutzen: 4.260 Euro pro Jahr, für jedes weitere Kind kommen 240 Euro hinzu. Dieser kann entweder über die Steuererklärung geltend gemacht werden oder – als praktischer Tipp – über die Lohnsteuerklasse II, wodurch die Entlastung bereits monatlich beim Lohnsteuerabzug wirksam wird.
Für volljährige Kinder in Ausbildung, die nicht mehr im elterlichen Haushalt wohnen, kommt unter bestimmten Voraussetzungen ein Ausbildungsfreibetrag von 1.200 Euro jährlich in Frage. Voraussetzung ist, dass weiterhin Anspruch auf Kindergeld besteht.
Drei wichtige Punkte für steuersparende Eltern
- Die Wahl zwischen Kindergeld und Kinderfreibetrag muss nicht selbst getroffen werden. Bei Abgabe einer Steuererklärung prüft das Finanzamt automatisch, welche Variante für die Familie günstiger ist.
- Für absetzbare Kinderbetreuungskosten müssen Rechnungen vorliegen und die Zahlung muss per Überweisung erfolgen. Verpflegungskosten sind nicht absetzbar.
- Alleinerziehende haben Anspruch auf einen zusätzlichen Entlastungsbetrag von 4.260 Euro pro Jahr, der bei Nutzung der Lohnsteuerklasse II bereits monatlich wirkt.
Die Steuerberaterkammer Sachsen-Anhalt empfiehlt Familien, sich professionell beraten zu lassen oder zumindest Familienmitglieder mit Steuerkenntnissen um Unterstützung zu bitten. Steuerliche Entlastungen können die Familienfinanzen erheblich entlasten – vorausgesetzt, man kennt und nutzt sie.



