Die italienische Kartellbehörde hat Ermittlungen gegen den Thermomix-Hersteller Vorwerk eingeleitet. Im Fokus steht die Marke Neato, die Saugroboter herstellt. Vorwerk hatte Neato übernommen, die Produktion jedoch später eingestellt und die zugehörigen Cloud-Dienste abgeschaltet. Dies führt dazu, dass viele Kunden ihre Geräte nicht mehr vollständig nutzen können. Der Thermomix selbst ist von den Vorwürfen nicht betroffen.
Hintergrund der Ermittlungen
Konkret geht es um die Cloud-Dienste der Neato-Saugroboter. Nachdem Vorwerk die Marke Neato eingestellt hatte, wurden die Online-Dienste deaktiviert. Für die Nutzer hatte dies drastische Folgen: Ohne Verbindung zur Cloud funktionieren App-Steuerung, Kartenfunktionen und Zeitpläne nicht mehr. Obwohl die Geräte technisch noch einwandfrei arbeiten, verlieren sie einen Großteil ihres Nutzens. Die betroffenen Neato-Saugroboter wurden auch in Deutschland verkauft; ob deutsche Kunden ebenfalls betroffen sind, ist bisher nicht bekannt.
Kundenbeschwerden als Auslöser
Die italienischen Wettbewerbshüter vermuten eine unlautere Geschäftspraxis. Ihrer Ansicht nach haben Verbraucher ein Produkt gekauft, dessen Funktionen später stark eingeschränkt wurden. Auslöser der Ermittlungen waren Beschwerden von Kunden. Mit Unterstützung der Finanzpolizei wurden bereits Büros von Vorwerk durchsucht. Das Unternehmen teilte mit, dass es uneingeschränkt mit den Behörden kooperiert.
Ein wachsendes Problem bei Smart-Geräten
Der Fall Vorwerk verdeutlicht ein grundsätzliches Problem: Immer mehr Alltagsgeräte sind auf Cloud-Dienste angewiesen. Wird der Server abgeschaltet, verlieren die Produkte zentrale Funktionen, obwohl sie technisch noch einwandfrei arbeiten. Vorwerk ist kein Einzelfall. Auch andere Hersteller ziehen bei älteren Geräten den Stecker. So beendet beispielsweise Bose im Mai 2026 den Cloud-Support für seine SoundTouch-Lautsprecher. Allerdings bleiben diese Geräte zumindest eingeschränkt nutzbar, etwa über Bluetooth oder lokale Verbindungen.
Verbraucherrechte im Fokus
Für Verbraucher stellt sich damit eine grundsätzliche Frage: Gehört ihnen ein gekauftes Gerät wirklich oder nur so lange, wie der Hersteller die Software betreibt? Stellt die Behörde ein Fehlverhalten seitens Vorwerk fest, könnte dies auch andere Hersteller betreffen. Sie müssten dann klarer zusagen, wie lange ihre Geräte funktionieren, und dürften sie nicht einfach per Software entwerten. Die Ermittlungen der italienischen Kartellbehörde könnten somit weitreichende Folgen für die gesamte Branche haben.



