Sonntags-Shopping an Nord- und Ostsee: Neue Regelung ab 15. März in Tourismus-Hochburgen
Sonntags-Shopping an Nord- und Ostsee ab 15. März

Sonntags-Shopping an Nord- und Ostsee: Neue Regelung ab 15. März in Tourismus-Hochburgen

Für Urlauber an der Nord- und Ostsee gibt es eine erfreuliche Nachricht: Ab dem 15. März dürfen zahlreiche Geschäfte in touristischen Hochburgen auch sonntags ihre Türen für Besucher öffnen. Diese neue Regelung betrifft insgesamt 95 Städte und Gemeinden in Schleswig-Holstein sowie 58 Orte in Mecklenburg-Vorpommern.

Welche Orte sind betroffen?

In Schleswig-Holstein fallen unter die Sonntagsöffnung beliebte Urlaubsziele wie die Inseln Sylt, Amrum und Föhr. Zusätzlich sind Gemeinden wie Dagebüll, Malente, Damp, Eutin, Scharbeutz, Plön und Eckernförde eingeschlossen. In Mecklenburg-Vorpommern umfasst die Regelung unter anderem die Inseln Usedom und Rügen, sowie Boltenhagen, Kühlungsborn und Warnemünde, einen Ortsteil von Rostock.

Details zu den Öffnungszeiten

Geschäfte, die am Sonntags-Shopping teilnehmen möchten, dürfen vom 15. März bis 31. Oktober sowie vom 17. Dezember bis zum 8. Januar an Sonn- und Feiertagen öffnen. Die Öffnungszeit beträgt sechs Stunden innerhalb eines Zeitkorridors von 11 bis 19 Uhr. Eine Ausnahme gilt für Helgoland: Dort können Läden vom 15. Dezember bis 31. Oktober an Sonn- und Feiertagen von 8 bis 20 Uhr geöffnet sein.

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Laut dem Wirtschaftsministerium Schleswig-Holstein dürfen jedoch nur Waren des täglichen Gebrauchs verkauft werden. Geschäfte wie Möbelhäuser, Autohäuser, Baumärkte und Fachmärkte für Elektrogroßgeräte müssen an Sonntagen geschlossen bleiben.

Vorteile und Kritik der neuen Regelung

Möglich gemacht wird die Sonntagsöffnung durch die sogenannte Bäder-Verordnung, die die Versorgung von Gästen in Tourismusregionen regelt. Der Handelsverband Nord betont, dass diese Verordnung ein wichtiger Baustein des Leistungsangebotes der Tourismuswirtschaft ist. Sie trage zur Sicherung von Arbeitsplätzen, Einkommen, Steuereinnahmen und Unternehmensexistenzen bei.

Dierk Böckenholt, Geschäftsführer des Handelsverbands Nord, erklärte gegenüber der Nachrichtenagentur dpa, dass Tagesgäste und Urlauber den Geschäften zusätzliche Umsätze bringen. Steigende Besucherzahlen rund um Ostern würden dies bereits zeigen.

Kritik an der Regelung kommt jedoch von der Gewerkschaft Verdi. Bert Stach, Fachbereichsleiter bei Verdi, bezweifelt, ob tatsächlich zusätzliche Umsätze generiert werden. Er wies darauf hin, dass eine Evaluierung der Zahlen noch nicht stattgefunden habe. Stach kritisierte die Regelung als „Mehrbelastung für die Beschäftigten und zudem familienfeindlich“ und lehnte sie ab.

In Mecklenburg-Vorpommern geht die Gewerkschaft sogar gerichtlich gegen die Öffnungszeiten-Verordnung vor. Ein entsprechender Prozess findet am Donnerstag vor dem Oberverwaltungsgericht Greifswald statt.

Auswirkungen auf den Tourismus

Die neue Regelung wird voraussichtlich die Attraktivität der Nord- und Ostsee als Urlaubsziele erhöhen, da Besucher nun auch sonntags einkaufen können. Dies könnte zu einer Steigerung der Besucherzahlen und damit verbundener wirtschaftlicher Vorteile führen. Allerdings bleibt abzuwarten, wie sich die Kritik der Gewerkschaften und mögliche rechtliche Auseinandersetzungen auf die Umsetzung auswirken werden.

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