Der 14-jährige Malte Schröder aus Rostock hat große Pläne: Der Schüler der Michaelschule möchte ein eigenes IT-Unternehmen gründen. Da er jedoch noch nicht volljährig ist, benötigt er dafür die Genehmigung des Familiengerichts. Sein Ziel ist es, eine kostengünstige und datensichere Box zu entwickeln, die Unternehmen als lokale Alternative zu externen Cloud-Diensten dient.
Schon im Kindergartenalter entdeckte Malte seine Begeisterung für Computer. Mit neun Jahren wusste er, dass er Programmierer werden will. Mit Unterstützung seines Vaters, der im IT-Bereich der Bundeswehr arbeitet, brachte er sich verschiedene Programmiersprachen bei. Inzwischen hat er eine eigene Nachrichten-App entwickelt, mit der er beim Regionalwettbewerb „Jugend forscht Junior“ den zweiten Platz belegte.
Seine Geschäftsidee: Eine kleine Box, die ausschließlich im Firmennetzwerk läuft und drei Funktionen vereint – eine lokale KI-Plattform, eine Datenbank und einen Kommunikationsserver. Die Daten bleiben im Unternehmen, was die Sicherheit erhöht und Kosten spart. „Die Nachfrage nach lokalen IT-Lösungen ist groß“, sagt Malte. „Ich kann nicht warten, bis ich 18 bin, wenn ich Teil der Entwicklung sein möchte.“
Für die Gründung benötigt er die Zustimmung des Familiengerichts, da Minderjährige kein Gewerbe anmelden dürfen. Seine Eltern unterstützen ihn: Die Mutter ist selbstständig und hilft bei rechtlichen Fragen, der Vater fachlich. Malte ist vom Informatikunterricht freigestellt, besucht aber weiterhin die anderen Fächer. „Schulpflicht eben“, erklärt er. Sein Notendurchschnitt ist gut, und er möchte auf jeden Fall Abitur machen.
Das Familiengericht muss nun entscheiden, ob der 14-Jährige sein Unternehmen gründen darf. Falls ja, könnte er bald mit der Entwicklung und dem Test seiner Box bei Firmen beginnen.



