Bafin greift bei Bochumer Sterbekasse durch
Die Bundesanstalt für Finanzaufsicht (Bafin) hat dem Bochumer Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (BVaG) das Neugeschäft untersagt. Wie das Wirtschaftsmagazin „Capital“ berichtet, muss der Verein Abschreibungen in Höhe von rund 30 Millionen Euro vornehmen. Die Verluste seien vor allem bei Immobilieninvestitionen in Pflegeheimen entstanden. Nach dem Stopp des Neugeschäfts droht nun der Entzug der Erlaubnis und die Abwicklung der Sterbekasse.
Hintergrund: 120.000 Mitglieder betroffen
Der BVaG zählt rund 120.000 Mitglieder und gehört damit zu den größten Sterbekassen Deutschlands. Gegründet 1968 von Mitarbeitern der Montanindustrie, bietet der Verein ausschließlich Sterbegeldversicherungen an, die auf maximal 8.000 Euro begrenzt sind. Im Todesfall eines Mitglieds erhalten die Hinterbliebenen eine festgelegte Summe, die etwa für die Beerdigungskosten verwendet wird. Anders als klassische Lebensversicherungen sind Sterbekassen meist als Vereine auf Gegenseitigkeit organisiert; Überschüsse werden an die Mitglieder ausgeschüttet.
BVaG bestätigt Abschreibungsbedarf
Der BVaG bestätigte auf Anfrage von „Capital“, dass es einen Abschreibungsbedarf gebe. „Richtig ist, dass Wertberichtigungen und Bewertungsanpassungen im Kapitalanlageportfolio wesentlich zur aktuellen Eigenmittelsituation beigetragen haben. Die abschließende Bewertung erfolgt im Rahmen der laufenden Abstimmungen mit Wirtschaftsprüfer, Aktuar und Aufsicht“, so der Verein. Zu einzelnen Anlagepositionen wollte sich die Sterbekasse nicht äußern. Derzeit werde noch geprüft, wie hoch der Abschreibungsbedarf tatsächlich ist und welche Auswirkungen sich für die Mitglieder ergeben.
Bafin sieht systemische Probleme bei Sterbekassen
Die Bafin äußerte sich auf Anfrage nicht zum konkreten Fall, bestätigte aber systemische Probleme bei Sterbekassen. Die Aufsichtsbehörde beobachtet seit längerem, dass viele kleine Sterbekassen aufgrund von Niedrigzinsen und schlechten Investitionen in Schieflage geraten. Im Fall des BVaG könnten die Verluste aus Immobiliengeschäften in Pflegeheimen besonders schwer wiegen. Sollte die Bafin die Erlaubnis entziehen, müsste der Verein abgewickelt werden, was für die Mitglieder den Verlust ihrer Einlagen bedeuten könnte.



