EU-Initiative 'EU Inc.': Unternehmensgründung in 48 Stunden und einfache Expansion
EU Inc.: Schnellgründung in 48 Stunden für Unternehmen

EU-Kommission präsentiert 'EU Inc.' für schnellere Unternehmensgründungen

Die Europäische Union will mit einer neuen Initiative namens "EU Inc." die Wettbewerbsfähigkeit des Binnenmarkts stärken und Start-ups fördern. Laut einem Vorschlag der EU-Kommission, vorgestellt von Präsidentin Ursula von der Leyen in Brüssel, sollen Gründer künftig innerhalb von nur 48 Stunden ein Unternehmen vollständig online anmelden können. Diese Maßnahme zielt darauf ab, Europa als Standort für Innovationen attraktiver zu machen und die bisherigen Hürden bei der Expansion über Ländergrenzen hinweg zu reduzieren.

Details zur 'EU Inc.'-Unternehmensform

Die "EU Inc." soll als neue, einheitliche Unternehmensform in der EU eingeführt werden, die für Unternehmen jeder Größe offensteht. Die Gründungskosten sind auf maximal 100 Euro begrenzt, und es ist kein spezifisches Startkapital erforderlich. Durch die Digitalisierung sollen persönliche Behördengänge entfallen, Vorstandssitzungen online abgehalten werden können, und die Abwicklung von Unternehmen beschleunigt werden. Ein zentrales EU-Register wird eingerichtet, um Informationen zu speichern und zwischen Behörden zu teilen, was Mehrfachangaben überflüssig macht.

Ziel ist es, die Innovationskraft in Europa zu steigern, Investitionen in Start-ups anzukurbeln und die Expansion in den gesamten europäischen Binnenmarkt zu vereinfachen. Bislang müssen Unternehmen, die in der EU expandieren möchten, mit 27 verschiedenen nationalen Rechtssystemen und über 60 Unternehmensformen kämpfen, was erhebliche Zeit- und Geldressourcen bindet.

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Kritik und Bedenken zu Arbeitnehmerrechten

Trotz der positiven Absichten gibt es auch kritische Stimmen, insbesondere von Gewerkschaften und Politikern. SPD-Politiker René Repasi, der im Europaparlament an einem ähnlichen Vorschlag arbeitete, warnt davor, dass die "EU Inc." es ermöglichen könnte, wirtschaftliche Tätigkeit und rechtlichen Sitz einer Gesellschaft zu trennen. Dies könnte die Umgehung von Mitbestimmungsrechten der Arbeitnehmer begünstigen, die in Ländern wie Deutschland besonders stark ausgeprägt sind.

EU-Kommissar Michael McGrath betont jedoch, dass nationale Regelungen in Bereichen wie Arbeits-, Sozial- und Steuerrecht unberührt bleiben. Das Arbeitsrecht soll weiterhin vom Staat gelten, in dem die "EU Inc." eingetragen ist, basierend auf dem Arbeitsort und nicht dem Unternehmenssitz. McGrath unterstreicht, dass die Wettbewerbsfähigkeit nicht auf Kosten der Arbeitnehmerrechte verbessert werden soll.

Wirtschaftsverbände begrüßen den Vorschlag

Mehrere Wirtschaftsorganisationen haben den Vorschlag der EU-Kommission grundsätzlich begrüßt. Der deutsche Digitalverband Bitkom erwartet einen "echten Schub" für den Startup-Standort Europa. Der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) fordert Tempo und pragmatische Lösungen im Gesetzgebungsverfahren. Die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) sieht in der "EU Inc." spürbare Vereinfachungen, warnt aber davor, "Sonderinteressen" in Bereichen wie Arbeitsrecht oder Insolvenzrecht zu überbetonen.

Die Gewerkschaft Verdi ruft die Bundesregierung auf, sich für den Schutz der Arbeitnehmerrechte einzusetzen und schlägt vor, die "EU Inc." auf Start-ups zu begrenzen und die Unternehmensmitbestimmung auf europäischer Ebene zu sichern.

Hintergrund und weitere EU-Maßnahmen

Die "EU Inc." ist Teil eines umfassenderen Plans der EU, die Wirtschaftsleistung und Innovationsfähigkeit im globalen Wettbewerb mit den USA und China zu stärken. Berichte von ehemaligen EZB-Chef Mario Draghi und Italiens Ex-Premierminister Enrico Letta haben die Notwendigkeit eines einheitlichen EU-Regelwerks für Unternehmen betont, um nationale Fragmentierungen zu überwinden. Bei einem Treffen der europäischen Staats- und Regierungschefs soll die Wettbewerbsfähigkeit weiter im Fokus stehen.

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