EU wirft deutschen Bauchemie-Herstellern Preisabsprachen vor
EU: Preisabsprachen bei Bauchemie-Herstellern

Die EU-Kommission hat mehrere Hersteller von Bauchemikalien in Deutschland, Frankreich und Spanien im Visier. Sie stehen im Verdacht, in den Jahren 2021 und 2022 Preiserhöhungen für chemische Zusatzstoffe und Zusatzmittel für Zement, Beton und Mörtel abgesprochen zu haben. Dies könnte einen Verstoß gegen europäisches Kartellrecht darstellen, wie die Brüsseler Behörde am Montag mitteilte.

Abstimmung über Pressemitteilungen

Nach vorläufigen Erkenntnissen der EU-Kommission sollen sich die Unternehmen und Verbände darüber abgestimmt haben, wie Preiserhöhungen in Pressemitteilungen der Branchenverbände in Deutschland, Frankreich und Spanien gerechtfertigt werden könnten. Hintergrund waren damals steigende Rohstoffpreise, die unter anderem auf die Covid-19-Pandemie und den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine zurückzuführen waren.

In Deutschland sind die Unternehmen Cemex, Ha-be, Mapei, Master Builders Solutions, MC Bauchemie, Liesen, Remei, Sika sowie der Branchenverband Deutsche Bauchemie betroffen. Auch spanische und französische Firmen und Verbände stehen im Fokus der Ermittlungen.

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Auswirkungen auf Baukosten

Die chemischen Zusatzstoffe werden laut EU-Kommission vor allem eingesetzt, um die Herstellungsprozesse und die Leistungsfähigkeit von Zement zu verbessern. Zusatzmittel werden Beton und Mörtel beigemischt, um deren Haltbarkeit und Verarbeitbarkeit zu erhöhen. Die Preise dieser Materialien haben direkten Einfluss auf die Baukosten, was die Bedeutung des Falls unterstreicht.

Die EU-Kommission hat die beteiligten Unternehmen und Verbände über die Vorwürfe informiert. Sie haben nun die Möglichkeit, zu der vorläufigen Auffassung Stellung zu nehmen und ihre Sichtweise darzulegen.

Mögliche Geldbußen

Sollte die EU-Kommission zu dem abschließenden Ergebnis kommen, dass ausreichende Beweise für einen Kartellverstoß vorliegen, kann sie diesen untersagen und Geldbußen von bis zu 10 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes der jeweiligen Unternehmen verhängen. Eine gesetzliche Frist für den Abschluss der Untersuchung gibt es nicht. Bereits im Oktober 2023 hatte die Behörde Geschäftsräume von Unternehmen der Bauchemiebranche in mehreren EU-Mitgliedstaaten durchsuchen lassen.

Die EU-Kommission ist dafür zuständig, sicherzustellen, dass Unternehmen den Wettbewerb im Binnenmarkt nicht durch wettbewerbswidrige Absprachen oder Missbrauch von Marktmacht verfälschen. Der aktuelle Fall zeigt, dass die Behörde auch in Krisenzeiten wie der Pandemie und dem Ukraine-Krieg wachsam bleibt.

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