Kartellamt stoppt Check24: Keine Bestpreisklauseln mehr für Energieversorger
Kartellamt stoppt Check24-Bestpreisklauseln

Kartellamt greift durch: Check24 muss umstrittene Preisklauseln streichen

Das Bundeskartellamt hat eine wichtige Entscheidung für den Wettbewerb im Energiemarkt getroffen. Das Vergleichsportal Check24 darf Energieversorger künftig nicht mehr vertraglich daran hindern, ihre Strom- und Gastarife über andere Vergleichsportale oder eigene Vertriebskanäle günstiger anzubieten.

Verpflichtung zur Abschaffung der Klauseln

Nach dem Einschreiten der Wettbewerbsbehörde hat sich Check24 verpflichtet, auf die Nutzung von sogenannten Preisparitäts-, Meistbegünstigungs- oder Bestpreisklauseln zu verzichten. Diese Klauseln sollten bisher sicherstellen, dass Energieversorger nur auf der Check24-Website die günstigsten Preise anbieten konnten.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamts, erklärte dazu: "Wenn Check24, als das führende Energievergleichsportal in Deutschland, Energieversorger daran hindert, an anderer Stelle niedrigere Preise anzubieten, können sich sowohl andere Vergleichsportale als auch andere Vertriebswege schlechter durchsetzen." Bestpreisklauseln würden den Wettbewerbsdruck unnötig abschwächen.

Breites Pickt-Banner — kollaborative Einkaufslisten-App für Telegram

Marktmacht von Check24 im Energiemarkt

Die Bedeutung von Check24 im deutschen Energiemarkt ist enorm. Laut Angaben des Kartellamts ist das Portal für Energieversorger der wichtigste Vertriebskanal zur Neukundengewinnung. Etwa 57 Prozent aller neu abgeschlossenen Strom- und Gaslieferverträge in Deutschland entfallen auf Onlinevermittlungsdienste, wovon wiederum 60 bis 70 Prozent auf Check24 entfallen.

Das Geschäftsmodell funktioniert so: Verbraucher können auf Check24 kostenlos Strom- und Gastarife vergleichen und Verträge abschließen. Das Portal vermittelt die Verträge im Auftrag der Anbieter, die dafür eine Provision für erfolgreiche Vertragsabschlüsse zahlen.

Konkrete Auswirkungen der Entscheidung

Durch die Verpflichtungserklärung von Check24 ändern sich mehrere Praktiken:

  • Check24 darf die Vertragsbeziehung zu Energieversorgern nicht mehr vom Preissetzungsverhalten auf anderen Vertriebskanälen abhängig machen
  • Die Höhe der Provision darf nicht mehr von der Preisparität auf anderen Plattformen beeinflusst werden
  • Eine schlechtere Platzierung oder reduzierte Sichtbarkeit von Tarifen aufgrund fehlender Preisparität ist unzulässig

Hintergrund der Ermittlungen

Den aktuellen Maßnahmen gingen bereits im Juli 2025 eingeleitete Ermittlungen des Kartellamts voraus. Die Behörde hatte wettbewerbliche Bedenken angemeldet und nun eine einvernehmliche Lösung mit Check24 gefunden. Das Kartellamt erklärte die Verpflichtungszusagen für bindend und betonte: "Damit wird die beanstandete Praxis beendet; zugleich konnte ein langwieriges Verfahren vermieden werden."

Check24 selbst wies in einer Stellungnahme darauf hin, dass "ein Kartellrechtsverstoß nicht festgestellt" wurde. Das Unternehmen kooperierte mit den Behörden, um die Praxis zu ändern.

Bedeutung für Verbraucher und Wettbewerb

Präsident Mundt betonte zwar, dass Vergleichsportale wie Check24 den Anbieterwechsel erleichtern und grundsätzlich wettbewerbsfördernd wirken. Gleichzeitig sei ein funktionierender Wettbewerb zwischen den Portalen selbst und gegenüber anderen Vertriebswegen essenziell. Die nun getroffene Entscheidung soll sicherstellen, dass Energieversorger ihre Preise flexibler gestalten können und Verbraucher dadurch von mehr Wettbewerb und möglicherweise günstigeren Angeboten profitieren.

Die Maßnahme des Kartellamts markiert einen wichtigen Schritt zur Stärkung des Wettbewerbs im deutschen Energiemarkt und setzt klare Grenzen für die Marktmacht großer Vergleichsportale.

Pickt After-Article-Banner — kollaborative Einkaufslisten-App mit Familien-Illustration