BGH: USM Haller erringt Teilerfolg im Urheberrechtsstreit um Möbeldesign
USM Haller: Teilerfolg vor BGH im Urheberrechtsstreit

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat dem Möbelhersteller USM Haller einen Teilerfolg im Streit um den Urheberrechtsschutz seines berühmten Möbelsystems verschafft. Das höchste deutsche Zivilgericht hob ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf auf, soweit es eine Klage von USM wegen Urheberrechtsverletzung abgewiesen hatte (Az. I ZR 96/22). Der Fall wird nun zur erneuten Verhandlung an das OLG zurückverwiesen.

Hintergrund des Rechtsstreits

USM Haller, bekannt für seine Regale und Sideboards aus Rundrohren, kugelförmigen Verbindungsknoten und farbigen Metallplatten, sieht sich durch einen Konkurrenten aus Nürnberg in seinem Urheberrecht verletzt. Das Unternehmen argumentiert, dass seine Produkte als Werke der angewandten Kunst urheberrechtlich geschützt seien. Es klagte auf Unterlassung und Feststellung einer Schadenersatzpflicht.

Das OLG Düsseldorf hatte den Urheberschutz verneint und nur wettbewerbsrechtliche Ansprüche anerkannt. Der BGH beanstandete nun die Begründung des OLG: Die Voraussetzungen für eine „persönliche geistige Schöpfung“ seien nicht ausreichend geprüft worden.

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Anforderungen an den Urheberrechtsschutz

Das Urheberrecht schützt „persönliche geistige Schöpfungen“, die ein gewisses Maß an Individualität aufweisen und die Persönlichkeit des Urhebers widerspiegeln. Neben Werken der bildenden Kunst können auch Gebrauchsgegenstände als angewandte Kunst geschützt sein. Der BGH betonte, dass bei der Prüfung der Originalität keine höheren Anforderungen an die freie und kreative Entscheidung des Schöpfers gestellt werden dürfen als bei anderen Werkarten.

Zudem könnten spätere Umstände wie die Ausstellung der Objekte in Museen oder ihre Anerkennung in Fachkreisen herangezogen werden. Das OLG habe dies nicht hinreichend beachtet, so der BGH.

Auswirkungen des Urteils

Das OLG Düsseldorf muss nun erneut prüfen, ob das Möbelsystem von USM Haller urheberrechtlich geschützt ist und ob der beklagte Konkurrent gegen dieses Recht verstoßen hat. Der BGH-Entscheid gibt USM Haller Hoffnung auf einen umfassenden Schutz seiner Designmöbel, die als Statussymbole gelten und zu hohen Preisen gehandelt werden.

Die Möbel von USM Haller sind nicht nur funktional, sondern werden von vielen als Kunstwerke betrachtet. Der Ausgang des Verfahrens könnte weitreichende Folgen für die Designbranche haben, da er die Grenzen des Urheberrechtsschutzes für Gebrauchsgegenstände neu definieren könnte.

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