OGH bestätigt Benko-Verurteilung: Neuverhandlung angeordnet
OGH bestätigt Benko-Verurteilung: Neuverhandlung

Der Oberste Gerichtshof (OGH) Österreichs hat die erste Verurteilung des Immobilieninvestors René Benko bestätigt. Die Richter wiesen die Berufung des 49-jährigen Signa-Gründers ab, der im Oktober 2025 vom Landesgericht Innsbruck wegen Gläubigerschädigung zu zwei Jahren Haft verurteilt worden war. Die Verurteilung betraf eine Schenkung von 300.000 Euro an seine Mutter, mit der Benko Vermögen beiseitegeschafft hatte.

Teilfreispruch aufgehoben – Neuverhandlung angeordnet

In einem Anklagepunkt war Benko in erster Instanz freigesprochen worden. Die Staatsanwaltschaft legte dagegen Berufung ein – mit Erfolg. Der OGH hob den Teilfreispruch aus formellen Gründen auf. Deshalb muss ein Aspekt des Verfahrens in Innsbruck neu verhandelt werden, wie die vorsitzende Richterin des OGH in Wien mitteilte. Auch die Strafhöhe muss anschließend neu bemessen werden. Benko nahm an der Berufungsverhandlung nicht teil.

Mietvorauszahlung als neuer Streitpunkt

Der aufgehobene Freispruch betraf eine Mietkostenvorauszahlung von 360.000 Euro, die Benko trotz seiner Liquiditätsprobleme vereinbart hatte. Das Erstgericht hatte dies nicht als Gläubigerschädigung gewertet, da Benko plante, selbst in der gemieteten Villa zu wohnen. Der OGH ließ dieses Argument nicht gelten: Benko habe vier Jahresmieten im Voraus geleistet, ohne dass die Eigentümerin dies gefordert habe.

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Hintergrund: Signa-Imperium und weitere Verfahren

Der Ex-Milliardär sitzt seit Januar 2025 in Untersuchungshaft. Er hatte mit seinem verschachtelten Immobilien- und Handelsimperium Signa rund 20 Jahre lang ein Milliardenvermögen aufgebaut. Steigende Zinsen und Baukosten sowie risikoreiche Zukäufe wie die der deutschen Warenhauskonzerne Karstadt und Kaufhof trieben die Firmengruppe in die Insolvenz. Weitere Justizverfahren laufen: Über ein zweites Urteil vom Dezember 2025 – eine Bewährungsstrafe von 15 Monaten wegen Entziehung von Uhren und Manschettenknöpfen vor den Gläubigern – muss der OGH noch entscheiden. Ein Termin steht nicht fest.

Ermittlungen in Österreich und Deutschland

Die österreichische Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft hat bereits eine dritte Anklage gegen Benko fertiggestellt. Diese umfasst mutmaßlichen schweren Betrug sowie erneut den Vorwurf der Gläubigerschädigung. Weitere Ermittlungen laufen auch in Deutschland.

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