In der Nacht zu Donnerstag hat die Bundesregierung einen Beschluss gefasst, der weitreichende Folgen für die Berliner Wohnungspolitik haben könnte. Demnach soll den Ländern per Bundesgesetz die Möglichkeit genommen werden, große Wohnungsbestände zu vergesellschaften. Dies betrifft direkt die Initiative „Deutsche Wohnen und Co enteignen“ (DWE), die genau das fordert und 2021 per Volksentscheid eine Mehrheit der Berliner Wähler hinter sich wusste. Die Reaktionen auf die Ankündigung ließen nicht lange auf sich warten und zeigen ein tief gespaltenes Meinungsbild.
Euphorie bei Immobilienwirtschaft und FDP
Während die Immobilienwirtschaft und Teile der FDP den Schritt als längst überfällig begrüßen, sorgt er bei Befürwortern der Vergesellschaftung für Empörung. „Das ist ein klarer Eingriff in die Länderhoheit und ein Schlag ins Gesicht der Demokratie“, kommentierte ein Sprecher der DWE-Initiative. Die Bundesregierung hingegen argumentiert, dass die Sicherung von Eigentumsrechten und die Vermeidung von Rechtsunsicherheit im Vordergrund stünden.
Rechtliche Bedenken und politische Kontroversen
Juristen bezweifeln jedoch, ob das Vorhaben verfassungsrechtlich haltbar ist. „Ein generelles Vergesellschaftungsverbot könnte gegen die Artikel 14 und 28 des Grundgesetzes verstoßen, die den Ländern eigene Gesetzgebungskompetenzen einräumen“, erklärte der Staatsrechtler Prof. Dr. Hans Meyer. Die Bundesregierung verweist dagegen auf ihre Zuständigkeit für das Bodenrecht und die Wirtschaftsordnung. Die Diskussion verspricht, sich in den kommenden Wochen zu verschärfen.
Politische Reaktionen im Überblick
Die Berliner SPD zeigte sich enttäuscht: „Der Bund untergräbt den klaren Willen der Berliner Bevölkerung. Das ist kein fairer Föderalismus“, so ein Sprecher. Die Linke spricht von einem „beispiellosen Angriff auf die direkte Demokratie“. Die CDU/CSU hingegen lobt den Schritt: „Endlich wird klargestellt, dass Enteignungen keine Lösung für Wohnungsprobleme sind.“ Die FDP sieht einen „Sieg für den Rechtsstaat“.
Auswirkungen auf den Berliner Wohnungsmarkt
Sollte das Gesetz tatsächlich in Kraft treten, wäre das DWE-Vorhaben faktisch gestoppt. Die Initiative hatte geplant, Wohnungskonzerne wie die Deutsche Wohnen mit mehr als 3.000 Wohnungen in öffentliches Eigentum zu überführen. Nach dem Volksentscheid 2021 war eine Expertenkommission eingesetzt worden, die jedoch keine einheitliche Empfehlung abgab. Stattdessen sprach sie sich für eine vertiefte Prüfung aus. Nun könnte die Bundesregierung diese Debatte abrupt beenden.



