Berlinerinnen und Berliner, die eine überhöhte Miete vermuten, können dies ab sofort direkt online beim zuständigen Bezirksamt melden. Das neue Angebot über das offizielle Service-Portal Berlin vereinfacht und beschleunigt das Verfahren, wie die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen am Freitag mitteilte.
So funktioniert die Online-Meldung
Zunächst sollten Mieter die ortsübliche Vergleichsmiete prüfen, etwa anhand des Berliner Mietspiegels, der online abrufbar ist. Liegt die gezahlte Miete mehr als 20 Prozent über diesem Wert, kann eine Meldung beim Bezirksamt erfolgen. Dieses leitet dann eine Prüfung ein. Bei einer Überschreitung von über 50 Prozent besteht der Verdacht auf Mietwucher, der eine Straftat darstellen kann.
Rechtliche Folgen für Vermieter
Eine überhöhte Miete gilt als Ordnungswidrigkeit und kann mit einer Geldbuße geahndet werden. Auf Antrag des Mieters kann zudem die Rückerstattung der zu viel gezahlten Beträge angeordnet werden. Bausenator Christian Gaebler (SPD) betonte: „Die Möglichkeit der Online-Anzeige von Mietpreisüberhöhungen ist ein weiterer Baustein für einen starken Mieterschutz.“
Ablauf nach der Meldung
Nach Eingang der digitalen Anzeige setzt sich das Bezirksamt mit dem Mieter in Verbindung und klärt, ob eine Mietpreisüberhöhung vorliegt. Dabei können weitere Informationen und Unterlagen angefordert werden. Ergibt die Prüfung einen Anfangsverdacht, kann das Bezirksamt etwa ein Ordnungswidrigkeitsverfahren einleiten.
Mietpreisprüfstelle als zusätzliche Anlaufstelle
Die im März 2025 eingerichtete Mietpreisprüfstelle des Berliner Senats hat bereits mehrfach Fälle von überhöhten Mieten festgestellt, die teils erheblich über der ortsüblichen Vergleichsmiete lagen. Sie bietet Mieterinnen und Mietern Beratung am Telefon oder in persönlichen Gesprächen an.



