Berlin (dpa/bb) – Der Berliner Senat hat ein neues Instrument im Kampf gegen überhöhte Mieten eingeführt: den sogenannten Mietenscan. Dabei werden Wohnungsinserate auf Internetportalen automatisiert auf mögliche Verstöße gegen die Mietpreisbremse untersucht, wie Wohnsenator Christian Gaebler (SPD) mitteilte. Eine erste Analyse von mehr als 7.700 Inseraten im Juni ergab, dass bei 46 Prozent – also fast der Hälfte – ein Verdacht auf Verstöße vorliegt.
Vorgehen bei Verdacht
Die betroffenen Vermieter werden laut Gaebler nun angeschrieben. In dem Schreiben werden sie aufgefordert, ihre Mietforderung zu überprüfen und anzupassen, falls die gesetzliche Begrenzung überschritten ist. Der Mietenscan soll vorerst monatlich fortgesetzt werden. Ziel sei es, Vermieter präventiv auf mögliche Verstöße gegen geltendes Recht hinzuweisen und zu verhindern, dass diese eine Mangellage ausnutzen. Zudem sollen Menschen bei ihrer Suche nach bezahlbarem Wohnraum unterstützt werden.
Senator Gaebler zur Durchsetzung des Mieterschutzes
„Berlin nutzt alle Möglichkeiten, um den Mieterschutz in der Stadt durchzusetzen“, erklärte Senator Gaebler. „Wir wollen mit dem Mietenscan die Vermietenden in den Blick nehmen und konsequent gegen Mietwucher vorgehen.“ Es gehe um Gerechtigkeit für die Mieter, aber auch für rechtstreue Vermieter.
Was ist eine Wuchermiete?
Laut Mietpreisbremse darf die Miete bei der Neuvermietung von Wohnungen das ortsübliche Niveau um nicht mehr als 10 Prozent überschreiten. Grundlage ist der Mietspiegel. Es gibt bestimmte Ausnahmen, etwa für die Erstvermietung von Wohnungen in Neubauten. Liegt die Miete mehr als 20 Prozent darüber, gilt sie als überhöht. Das kann als Ordnungswidrigkeit mit Geldbußen bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Wird eine Miete von mehr als 50 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete verlangt, ist von einer Wuchermiete die Rede. Dies kann eine Straftat sein.



