Krypto-Steuer: Einjährige Haltefrist vor dem Aus – Folgen für Anleger
Krypto-Steuer: Haltefrist könnte fallen – Folgen für Anleger

Die Bundesregierung will die Steuerregeln für Kryptowährungen grundlegend ändern. Nach einem Bericht des Branchenportals „BTC-ECHO“ sieht eine Kabinettsvorlage des Bundesfinanzministeriums vor, die bisherige Steuerfreiheit nach einer Haltedauer von mehr als einem Jahr für privat gehaltene Kryptowerte zu streichen. Gewinne aus Bitcoin, Ether und anderen Kryptowährungen könnten künftig unabhängig von der Haltedauer steuerpflichtig werden.

Hintergrund der geplanten Reform

Das Bundeskabinett hat am 6. Juli 2026 den Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2027 und den Finanzplan bis 2030 beschlossen. In den Haushaltsunterlagen heißt es, die Bundesregierung werde Regelungen zur Besteuerung von Kryptowerten auf den Weg bringen. Bereits Ende April hatte Bundesfinanzminister Lars Klingbeil angekündigt, Kryptowährungen künftig „anders besteuern“ zu wollen. Die geplante Krypto-Besteuerung steht im Zusammenhang mit der Haushaltskonsolidierung: Der Bund will im Haushalt 2027 eine Lücke in Milliardenhöhe schließen und setzt dabei auf Einsparungen, Strukturreformen und zusätzliche Einnahmen – darunter auch neue Regelungen zur Besteuerung von Kryptowerten.

Was sich für Anleger ändern könnte

Bislang behandelt der Fiskus Gewinne aus dem Verkauf von Kryptowährungen im Privatvermögen in vielen Fällen als private Veräußerungsgeschäfte. Wer Bitcoin, Ether oder andere Kryptowerte innerhalb eines Jahres verkauft, muss Gewinne grundsätzlich versteuern, sofern die Freigrenze überschritten wird. Nach einer Haltedauer von mehr als einem Jahr bleiben Gewinne bislang steuerfrei. Genau das könnte sich ändern: Die Kabinettsvorlage sieht vor, privat gehaltene Kryptowerte künftig den Einkünften aus Kapitalvermögen zuzuordnen. Damit würden Krypto-Gewinne steuerlich näher an Aktien, Fonds oder Anleihen rücken. Für langfristige Anleger wäre das ein deutlicher Einschnitt, da Gewinne aus dem Verkauf von Kryptowährungen dann auch nach einer Haltedauer von mehr als einem Jahr steuerpflichtig sein könnten.

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Noch offen ist, wie die Neuregelung konkret ausgestaltet würde. Denkbar wäre eine Orientierung an der Kapitalertragsteuer mit einem Steuersatz von 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Ob dieses Modell eins zu eins auf Kryptowährungen übertragen würde, müsste ein konkreter Gesetzentwurf zeigen.

Ist die neue Krypto-Steuer schon beschlossen?

Nein. Der Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt 2027 ist zwar vom Kabinett beschlossen, aber eine konkrete Änderung der Krypto-Besteuerung erfordert ein eigenes Gesetzgebungsverfahren. Erst ein ausformulierter Gesetzentwurf wird zeigen, ob die einjährige Haltefrist tatsächlich fällt, ab wann neue Regeln gelten und ob es Übergangsregelungen gibt.

Bestandsschutz für Altbestände?

Eine der wichtigsten offenen Fragen betrifft den Bestandsschutz. Viele Anleger halten Bitcoin oder andere Kryptowährungen bereits seit mehr als einem Jahr und könnten nach bisheriger Rechtslage ihre Gewinne steuerfrei realisieren. Ob dieser Vorteil bei einer Reform für Altbestände erhalten bleibt, ist unklar. Denkbar wären Übergangsregeln, aber sicher ist das nicht. Der Gesetzgeber müsste festlegen, ob die neue Besteuerung nur für künftige Käufe gilt oder auch für bereits gehaltene Kryptowerte.

Krypto-Steuerreform könnte deutschen Sonderweg beenden

Joshua Krüger vom Krypto-Dienstleister DFX bewertet die mögliche Reform als tiefen Einschnitt. Die aktuellen politischen Signale markierten einen „potenziellen Wendepunkt in der deutschen Krypto-Besteuerung“, schreibt Krüger in einem Marktkommentar. Die bisherige Regelung mit steuerfreien Gewinnen nach zwölf Monaten sei ein „international eher untypischer Sonderweg“. Krüger sieht die Reform nicht nur als Belastung: Aus seiner Sicht könnte eine neue Besteuerung Kryptowährungen stärker in die Systematik klassischer Kapitalanlagen einordnen. „Aus Marktsicht wäre dieser Schritt überfällig“, sagt Krüger. Er verweist auf praktische Probleme der aktuellen Regelung: Haltefristen, individuelle Steuersätze und umfangreiche Nachweispflichten führten zu „erheblichem administrativem Aufwand und Intransparenz“. Eine Gleichstellung mit klassischen Finanzinstrumenten könnte die steuerliche Behandlung vereinfachen.

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Reform könnte kurzfristigen Verkaufsdruck auslösen

Kurzfristig könnte eine Reform den Markt belasten. Krüger warnt, dass eine Umstellung „Verkaufsdruck“ erzeugen könnte – vor allem bei Investoren, die bislang auf die Steuerfreiheit nach einem Jahr gesetzt haben. Wenn Anleger befürchten, dass dieser Vorteil künftig wegfällt, könnten sie Gewinne vor einer Neuregelung realisieren.

Bitte beachten: Aktien, Immobilien und andere Investments sind grundsätzlich mit einem Risiko verbunden. Auch ein Totalverlust des eingesetzten Kapitals kann nicht ausgeschlossen werden. Die veröffentlichten Artikel, Daten und Prognosen sind keine Aufforderung zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren oder Rechten und ersetzen keine fachliche Beratung.