Unzuverlässige Zustellung, lange Wartezeiten, verschwundene Pakete – die Probleme mit Paketdiensten nehmen zu. Nach Angaben der Bundesnetzagentur gingen im letzten Jahr 55.395 Beschwerden über Postdienstleistungen ein. Die Dunkelziffer liegt deutlich höher, da viele Kunden ihren Ärger nicht melden. Die Behörde teilte mit, dass 90 Prozent der Beschwerden (Pakete und Briefe) auf DHL entfielen.
Betroffene berichten
BILD fragte seine Leser nach ihren Erfahrungen. Die Menschen schilderten, was sie am meisten nervt: Pakete werden vor der Tür abgestellt, ohne dass geklingelt wird, Sendungen verschwinden spurlos oder kommen stark beschädigt an. Ein Leser berichtete: „Mein Paket mit teurem Elektronikzubehör wurde als zugestellt markiert, aber nie bei mir angekommen. Der Kundenservice vertröstete mich wochenlang.“
Ein Zusteller packt aus
Ein Zusteller, der anonym bleiben möchte, schilderte seinen Arbeitsalltag: „Der Druck ist enorm. Wir haben viel zu viele Pakete auf der Route, die Zeit reicht kaum. Oft müssen wir Pakete bei Nachbarn oder an ‚sicheren Orten‘ abstellen, obwohl der Empfänger nicht einverstanden ist. Wenn etwas wegkommt, sind wir diejenigen, die den Ärger abbekommen, auch wenn wir keine Schuld tragen.“
Wann haftet der Zusteller?
Grundsätzlich haftet der Versanddienstleister für Schäden oder Verlust, wenn der Vertrag mit dem Kunden besteht. Bei Privatpersonen ist die Haftung auf 50 Euro pro Sendung begrenzt, es sei denn, es wurde eine Transportversicherung abgeschlossen. Gewerbetreibende können höhere Summen geltend machen. Der Zusteller muss zahlen, wenn er die Sorgfaltspflicht verletzt hat, etwa durch unsachgemäße Lagerung oder Ablage an einem ungesicherten Ort.
So wehren Sie sich
- Dokumentieren Sie den Schaden: Machen Sie Fotos von beschädigter Verpackung oder fehlenden Inhalten.
- Melden Sie den Verlust sofort: Kontaktieren Sie den Kundenservice des Paketdienstes und fordern Sie eine schriftliche Bestätigung.
- Erstatten Sie Anzeige: Bei Diebstahl oder erheblichem Schaden können Sie zur Polizei gehen.
- Wenden Sie sich an die Bundesnetzagentur: Wenn der Dienstleister nicht reagiert, können Sie dort Beschwerde einlegen.
Die Bundesnetzagentur rät, sich bei Problemen zunächst an den Paketdienst zu wenden. Bleibt dies erfolglos, steht die Schlichtungsstelle der Bundesnetzagentur zur Verfügung. Verbraucher sollten ihre Rechte kennen und einfordern, denn nur so kann der Druck auf die Unternehmen erhöht werden.



