Amazon hat beim diesjährigen Prime Day, der am 23. Juni 2026 startete, erstmals die Darstellung der Rabatte umgestellt. Statt der unverbindlichen Preisempfehlung (UVP) des Herstellers wird nun bei vielen Angeboten ein „mittlerer Verkaufspreis“ als gestrichener Referenzpreis genannt. Diese Änderung erfolgt vor dem Hintergrund eines laufenden Rechtsstreits mit der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.
Hintergrund: Klage gegen irreführende Rabatte
Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hatte Amazon verklagt, weil der Konzern bei Preisnachlässen nicht auf den eigenen niedrigsten Preis der letzten 30 Tage Bezug nahm, sondern die oft überhöhte UVP verwendete. Das Landgericht München I gab der Klage im Juli 2025 recht. Amazon legte Berufung ein, das Verfahren ist nun beim Oberlandesgericht München anhängig (Az. 29 U 2472/25 e). Eine endgültige Entscheidung steht noch aus.
Neue Berechnung des „früheren Verkaufspreises“
Bereits im Mai 2026 änderte Amazon die Berechnung des „früheren Verkaufspreises“. In den FAQ für Verkäufer wird dieser nun als der mittlere Preis definiert, den Kunden in den letzten 90 Tagen für ein Produkt gezahlt haben. Dabei werden Aktionspreise aus besonderen Shopping-Events in der Regel ausgeschlossen. Amazon betont: „Die Berechnung schließt Preise aus, die nicht den typischen Verkaufspreis eines Produkts darstellen, z. B. Werbeaktionen während besonderer Shopping-Events.“
Rechtliche Vorgaben in der EU
Nach EU-Recht muss bei beworbenen Preisermäßigungen grundsätzlich der niedrigste Preis der letzten 30 Tage als Referenz dienen. Die neue Praxis von Amazon mit dem 90-Tage-Durchschnitt weicht davon ab. Eine BILD-Anfrage zu den veränderten Rabatten ließ Amazon zunächst unbeantwortet.
Auswirkungen für Schnäppchenjäger
Für Kunden bedeutet dies: Der angegebene Streichpreis muss nicht zwingend der rechtlich korrekte Referenzpreis sein. Verbraucher sollten vor dem Kauf Preisvergleiche auf Portalen wie Idealo durchführen. Amazon scheint beim Prime Day 2026 verstärkt auf den 90-Tage-Durchschnitt zu setzen, was die Rabatte realistischer erscheinen lassen soll, aber nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprechen muss.



