Schülerjobs 2026: So viel Geld gibt es pro Stunde ab 13 Jahren
Schülerjobs 2026: So viel Geld gibt es pro Stunde

Wenn das Taschengeld nicht mehr ausreicht, suchen viele Kinder und Jugendliche nach einem Nebenjob. Doch welche rechtlichen Grenzen gelten? Und wie viel Geld ist drin? Das Jugendarbeitsschutzgesetz gibt klare Regeln vor.

Ab 13 Jahren: Leichte Tätigkeiten erlaubt

Frühestens ab 13 Jahren dürfen Kinder arbeiten – alles darunter ist aus Jugendschutzgründen verboten. Mit Zustimmung der Eltern sind dann leichte Tätigkeiten erlaubt, sofern sie weder die Gesundheit noch die Schule beeinträchtigen. Die Arbeitszeit ist auf zwei Stunden täglich zwischen 8 und 18 Uhr begrenzt. Typische Schülerjobs in diesem Alter sind Nachhilfe, Babysitten oder Zeitungen austragen.

Ab 14 Jahren: Mehr Möglichkeiten

Mit 14 Jahren kommen einfache Arbeiten wie Gartenarbeit oder Einkaufen für andere hinzu. Die Bezahlung liegt nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit bei 5 bis 7 Euro pro Stunde. Auch hier gilt die Zweistunden-Grenze.

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Ab 15 Jahren: Ferienjobs möglich

Ab dem 15. Lebensjahr gelten Schüler als Jugendliche. Dann sind Ferienjobs und andere Tätigkeiten bis zu acht Stunden täglich, an maximal fünf Tagen pro Woche und zwischen 6 und 20 Uhr erlaubt. Gesetzlich vorgeschriebene Pausen- und Ruhezeiten müssen eingehalten werden. Der Stundenlohn steigt auf 7 bis 9 Euro.

Ab 16 Jahren: Bessere Chancen und höhere Bezahlung

Mit 16 Jahren erhöhen sich die Jobchancen deutlich. Viele Arbeitgeber setzen dieses Alter voraus, da sie Jugendlichen dann mehr Verantwortungsbewusstsein zutrauen. Jobs wie das Auffüllen von Regalen im Einzelhandel, in Bäckereien, Eisdielen oder Schwimmbädern werden möglich. Auch längere Arbeitszeiten sind erlaubt – in Restaurants oder Hotels sogar bis 22:00 Uhr. Der Verdienst liegt zwischen 9 und 12 Euro pro Stunde.

Ab 17 und 18 Jahren: Annäherung an Erwachsenenlohn

17-Jährige verdienen 10 bis 14 Euro pro Stunde, 18-Jährige erhalten mindestens den gesetzlichen Mindestlohn von 13,90 Euro (Stand 2026). In der Praxis sind 14 bis 15 Euro üblich. Bei Volljährigkeit besteht ein Anspruch auf den Mindestlohn, sofern keine abgeschlossene Berufsausbildung vorliegt.

Steuerliche Freibeträge beachten

Wer mehr verdient, als die gesetzliche Freibetragshöhe erlaubt, muss Steuern zahlen. Der Grundfreibetrag liegt 2026 bei 11.784 Euro pro Jahr. Darüber hinaus fallen Steuern an, allerdings meist gering, da Schüler oft in der Steuerklasse I sind. Ein Minijob mit maximal 556 Euro monatlich ist steuerfrei.

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