Die Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) sucht konkrete Fälle für eine mögliche Sammelklage gegen Fluggesellschaften, die bei nicht genutzten Tickets Steuern und Gebühren einbehalten. Verbraucher, die einen Flug verpasst, storniert oder nicht angetreten haben, ohne eine Erstattung dieser Entgelte zu erhalten, können ihre Erfahrungen in einer kurzen Umfrage schildern.
Rechtslage: Steuern und Gebühren sind erstattungsfähig
Laut VZBV sind mindestens die Luftverkehrsteuer, die Luftsicherheitsgebühr für die Passagierkontrollen am Flughafen sowie weitere Entgelte bei nicht angetretenen Flügen erstattungsfähig. Auf einer Europa-Strecke mit einer Low-Cost-Gesellschaft könnten die Beträge zwischen 25 und 30 Euro liegen, so die Verbraucherschützer.
VZBV: Airlines verunsichern Verbraucher
„Viele Airlines erwecken den Eindruck, als gäbe es bei einem nicht genutzten Flug grundsätzlich nichts zurück. Das verunsichert Verbraucherinnen und Verbraucher und hält viele davon ab, ihr Geld einzufordern. Wir wollen mit der Umfrage klären, wie verbreitet das Problem ist, und gegen welche Airlines wir mit Sammelklagen vorgehen können“, sagt die VZBV-Referentin für Sammelklagen, Katarzyna Guzenda, laut einer Mitteilung.
Konkrete Airlines nennt die Organisation nicht. Sie fragt nach einschlägigen Erfahrungsberichten von Verbraucherinnen und Verbrauchern, die einen Flug verpasst, storniert oder nicht angetreten haben, ohne dann die Gebühren erstattet bekommen zu haben.
Umfrage: Teilnahme ohne Verpflichtung
Betroffene können in einer kurzen Umfrage ihren Fall schildern und sich für weitere Informationen auf eine E-Mail-Liste setzen lassen. Eine Teilnahme an der möglichen Sammelklage ist damit nicht verbunden.
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