Amazon-Wunschlisten teilen jetzt Adressen: So schützen Sie Ihre Privatsphäre
Amazon-Wunschlisten: Neue Regel gefährdet Privatsphäre

Amazon-Wunschlisten: Neue Einstellung gefährdet persönliche Adressen

Amazon hat eine bedeutende Änderung bei der Funktionalität seiner Wunschlisten vorgenommen, die erhebliche Konsequenzen für die Privatsphäre der Nutzer haben könnte. Wer seine Liste öffentlich teilt, sollte nun besonders aufmerksam sein, denn im ungünstigsten Fall könnten unbefugte Personen Zugang zur eigenen Wohnadresse erhalten.

Schutzfunktion entfällt: Drittanbieter-Produkte werden zum Risiko

Wunschlisten bei Amazon erfreuen sich großer Beliebtheit, da Nutzer dort bequem Geschenkideen sammeln und mit Freunden, Familienmitgliedern oder Arbeitskollegen teilen können. Allerdings wurde am 25. März 2026 eine bisherige Sicherheitsmaßnahme abgeschafft. Bisher bestand die Möglichkeit, Produkte von Drittanbietern auszuschließen, sodass ausschließlich Amazon selbst den Versand übernahm. Diese Option steht ab sofort nicht mehr zur Verfügung.

Marktplatz-System ermöglicht Datenweitergabe

Das Problem ergibt sich aus dem Marketplace-System des Online-Riesen. Wenn ein Kunde ein Artikel von einem externen Verkäufer erwirbt, erhält dieser automatisch die Lieferadresse des Empfängers. Laut offizieller Stellungnahme von Amazon gegenüber dem Fachmagazin „Heise Online“ kann es daher vorkommen, dass Käufer einer öffentlichen Wunschliste die Adresse des Listeninhabers über Verkäufer und Logistikpartner einsehen können.

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Amazon erklärte dazu: „Falls ein Nutzer eine öffentliche Liste besitzt und in den Listeneinstellungen eine Adresse mit dieser Liste verknüpft hat, erhalten Käufer von Geschenken die Adresse des Empfängers möglicherweise über Verkäufer und Lieferpartner, die diese Bestellungen abwickeln, da diese im Rahmen des Versandprozesses Lieferaktualisierungen und Tracking-Informationen weitergeben.“

Praktische Schutzmaßnahmen für betroffene Nutzer

Amazon empfiehlt, für öffentliche Wunschlisten entweder eine alternative Lieferadresse oder ein Postfach zu verwenden. Wer diese Möglichkeit nicht nutzen möchte, kann die Sichtbarkeit der Liste anpassen. Dazu müssen Nutzer in ihrem Konto unter „Konto und Listen“ die entsprechende Liste öffnen, über die drei Punkte „Liste verwalten“ auswählen und anstelle von „Öffentlich“ die Einstellung „Privat“ wählen. Die Liste lässt sich dennoch weiterhin über einen individuellen Link teilen.

Eine weitere effektive Methode besteht darin, sämtliche Produkte von Drittanbietern aus der Wunschliste zu entfernen und ausschließlich Artikel auszuwählen, bei denen Amazon selbst als Verkäufer fungiert. Nur auf diese Weise bleibt die persönliche Adresse zuverlässig geschützt.

Diese Änderung unterstreicht die wachsende Bedeutung von Datenschutz und Privatsphäre im digitalen Zeitalter. Nutzer sollten regelmäßig ihre Kontoeinstellungen überprüfen und sich über aktuelle Entwicklungen informieren, um ungewollte Datenpreisgaben zu vermeiden.

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