Bundesgerichtshof verschärft Jugendschutz bei E-Zigaretten
Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat eine wegweisende Entscheidung für den Jugendschutz getroffen: Auch leere Ersatztanks für elektronische Zigaretten dürfen nicht an Kinder und Jugendliche verkauft werden. Diese Klarstellung betrifft Tausende von Online-Shops in ganz Deutschland, die nun beim Verkauf sicherstellen müssen, dass ihre Produkte ausschließlich an Erwachsene gelangen.
Rechtsstreit zwischen Handelsfirmen führt zu Grundsatzentscheidung
Zwei Handelsunternehmen hatten sich vor dem höchsten deutschen Zivilgericht über genau diese Frage gestritten. Beide Firmen vertreiben E-Zigaretten und Zubehör über das Internet. Der BGH urteilte nun eindeutig, dass selbst ungefüllte Tanks unter das Jugendschutzgesetz fallen (Aktenzeichen: I ZR 106/25).
Wie funktionieren E-Zigaretten?
Die elektronischen Geräte arbeiten nach einem einfachen Prinzip: Eine spezielle Flüssigkeit, das sogenannte Liquid, wird durch ein Heizelement erhitzt und verdampft. Der entstehende Dampf wird dann über ein Mundstück inhaliert. Bei offenen Systemen füllen die Nutzer die Liquids selbst in austauschbare Behälter ein. Diese Ersatzbehälter kosten in der Regel zwischen 15 und 30 Euro.
Jugendschutzgesetz regelt eindeutig
Das Jugendschutzgesetz verbietet ausdrücklich die Abgabe von Tabakwaren und anderen nikotinhaltigen Erzeugnissen an Minderjährige. Dieses Verbot gilt jedoch nicht nur für nikotinhaltige Produkte, sondern ausdrücklich auch für nikotinfreie elektronische Zigaretten und Shishas. Bei diesen Geräten wird Flüssigkeit durch ein elektronisches Heizelement verdampft, und die entstehenden Aerosole werden eingeatmet. Auch die zugehörigen Tanks fallen unter dieses strikte Verbot.
BGH begründet Entscheidung ausführlich
Die zentrale Frage im Rechtsstreit lautete: Zählen auch ungefüllte Tanks zu den vom Jugendschutzgesetz erfassten „Behältnissen“? Der Bundesgerichtshof beantwortete diese Frage nun mit einem klaren Ja. Der vorsitzende Richter Thomas Koch erklärte, dass diese Behälter ausschließlich für den Konsum von E-Liquids konzipiert seien. Selbst im leeren Zustand stellten sie daher eine potenzielle Gesundheitsgefahr dar und müssten dementsprechend geschützt werden.
Diese Entscheidung hat weitreichende Konsequenzen für den gesamten Online-Handel mit E-Zigaretten-Zubehör. Versandhändler müssen nun wirksame Alterskontrollsysteme implementieren, um sicherzustellen, dass ihre Produkte nicht in die Hände von Jugendlichen gelangen. Die rechtliche Klarstellung schafft mehr Sicherheit im Umgang mit diesen Produkten und unterstreicht die Bedeutung des Jugendschutzes im digitalen Handel.



