Sammelklage gegen Facebook: 200 Euro Entschädigung für Betroffene im Raum
Im aufsehenerregenden Verfahren um die Musterfeststellungsklage des Bundesverbands der Verbraucherzentralen gegen die Facebook-Muttergesellschaft Meta hat das Hanseatische Oberlandesgericht in Hamburg einen konkreten Vergleichsvorschlag unterbreitet. Beide Prozessparteien erhalten nun eine Frist von sechs Wochen, um diesen millionenschweren Vorschlag zu prüfen und zu bewerten.
Hintergrund: Massive Datenpanne bei Facebook
Der rechtliche Streit hat seinen Ursprung in einer schwerwiegenden Datenpanne bei Facebook, die sich zwischen Mai 2018 und September 2019 ereignete. Dabei gelangten persönliche Informationen von mehr als 530 Millionen Nutzern in die Hände von Kriminellen. Diese sensiblen Daten tauchten schließlich im Jahr 2021 im Darknet auf und wurden dort öffentlich zugänglich gemacht.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) wirft Meta in Irland vor, gegen geltendes Datenschutzrecht verstoßen zu haben. Der eingereichten Musterfeststellungsklage haben sich mittlerweile etwa 27.000 betroffene Nutzer angeschlossen, die gemeinsam für ihre Rechte eintreten.
Gerichtlicher Vergleichsvorschlag: 200 Euro pro Person
Der Vorsitzende Richter Günter Wunsch vom 11. Zivilsenat des Hanseatischen Oberlandesgerichts hat einen konkreten finanziellen Vorschlag unterbreitet. Während die Verbraucherzentralen ursprünglich Entschädigungszahlungen zwischen 100 und 600 Euro pro Betroffenem gefordert hatten - abhängig vom Umfang der entwendeten Daten - schlug das Gericht eine pauschale Summe von 200 Euro vor.
"Davon könnten alle schön abends essen gehen, mit einer schönen Flasche Wein dazu", kommentierte Richter Wunsch seinen Vorschlag. Bei den aktuell 27.000 registrierten Klägern würde dieser Vergleich für Meta Gesamtkosten von etwa 5,4 Millionen Euro bedeuten.
Rechtliche Grundlagen und strategische Überlegungen
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat bereits grundsätzlich festgestellt, dass Betroffene von Datenschutzverstößen Schadenersatzansprüche geltend machen können. Zudem wurde durch die Klageerhebung eine mögliche Verjährung dieser Ansprüche unterbrochen.
Richter Wunsch wies darauf hin, dass ein Vergleich für Meta durchaus strategische Vorteile bieten könnte. Ohne eine Einigung bestünde für jeden einzelnen Betroffenen die Möglichkeit, separate Schadenersatzklagen vor Amtsgerichten einzureichen. "Es kann nicht im Interesse des Tech-Konzerns liegen, mit Tausenden Prozessen überzogen zu werden", betonte der Vorsitzende Richter.
Zudem wies er darauf hin, dass die zu erwartenden Prozesskosten in keinem vernünftigen Verhältnis zum eigentlichen Schaden stünden. An den Anwalt von Meta gewandt fügte er hinzu: "Ihre Mandanten könnten ja auch mal an ihr Image denken."
Verfahrensverlauf und nächste Schritte
Zu Beginn des zweiten Verhandlungstages hatte Meta zunächst die vollständige Abweisung der Klage beantragt. Das Gericht hatte zuvor in Erwägung gezogen, das Verfahren auszusetzen und rechtliche Grundsatzfragen zunächst vom Europäischen Gerichtshof klären zu lassen.
Interessanterweise stellte Richter Wunsch - im Gegensatz zum Verfahrensauftakt im Oktober des Vorjahres - die Zuständigkeit seines Senats nicht mehr infrage. Auch Meta hatte ursprünglich die Zuständigkeit des Hamburger Gerichts bestritten, diese Position jedoch mittlerweile aufgegeben.
Nun haben beide Seiten sechs Wochen Zeit, den Vergleichsvorschlag des Gerichts zu prüfen. Sollte keine Einigung erzielt werden, könnte das Verfahren entweder fortgesetzt oder tatsächlich dem Europäischen Gerichtshof zur Klärung grundsätzlicher Rechtsfragen vorgelegt werden.



