Freunde-Finder-Urteil: Wie Nichtnutzer ihre Daten bei Meta entfernen können
Auch ohne aktives Facebook-Konto können persönliche Informationen bei Meta gespeichert sein. Das Unternehmen verarbeitet nämlich Daten, die über Kontakte hochgeladen werden – eine Praxis, die das Berliner Landgericht II jetzt als rechtswidrig eingestuft hat.
Daten von Nichtnutzern betroffen
Meta behält sich vor, Informationen von Personen zu verarbeiten, die selbst keine Konten bei Facebook, Instagram oder dem Messenger besitzen. Dies geschieht über Funktionen wie „Hochladen von Kontakten“ oder „Synchronisieren von Kontakten“, besser bekannt als Freunde-Finder. Betroffen sind dabei Namen, Telefonnummern und E-Mail-Adressen, die von aktiven Nutzern geteilt werden.
Gerichtsurteil mit Einschränkungen
In einem aktuellen Urteil (Az.: 15 O 569/18) hat das Berliner Landgericht II die Praxis von Meta in der zum Klagezeitpunkt angewandten Form für rechtswidrig erklärt. Das Gericht forderte Facebook auf, diese Vorgehensweise zu unterlassen. Allerdings wurde der Konzern nicht verpflichtet, bereits hochgeladene Daten zu löschen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und geht auf eine Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands zurück.
Selbst aktiv werden: So prüfen und löschen Sie Ihre Daten
Nichtnutzer können selbst überprüfen, ob ihre Daten bei Meta gespeichert sind. Auf einer speziellen Info-Seite „für Personen, die keine Meta-Produkte nutzen“ bietet der Konzern ein Lösch-Formular an. Dort können Sie checken, ob Ihre Mobilfunknummer, E-Mail-Adresse oder Festnetznummer auf den Servern gelandet ist.
Der Link zum Formular ist etwas versteckt platziert: Er befindet sich im Satz „Klicke hier, wenn du eine Frage zu den Rechten hast, die dir möglicherweise zustehen.“ Nach dem Löschen werden die Daten nicht nur entfernt, sondern auch für zukünftige Uploads gesperrt.
Definition von Nichtnutzern
Meta definiert Nichtnutzer als alle Personen, die weder Facebook, Instagram noch den Messenger nutzen und/oder kein Konto bei Meta besitzen. Für diese Gruppe ist das beschriebene Verfahren besonders relevant, da sie oft nicht bewusst ist, dass ihre Daten verarbeitet werden.
Das Urteil markiert einen wichtigen Schritt im Datenschutz, auch wenn es noch nicht endgültig ist. Betroffene sollten die Möglichkeit nutzen, ihre Daten selbst zu überprüfen und gegebenenfalls zu löschen, um ihre Privatsphäre besser zu schützen.



