Landgericht Heilbronn verurteilt Lidl-Werbekampagne
Das Landgericht Heilbronn hat eine Entscheidung von großer Bedeutung für den deutschen Einzelhandel getroffen: Die viel beworbene Kampagne des Discounters Lidl mit dem Slogan „größte Preissenkung aller Zeiten“ war rechtswidrig und irreführend. Im Mai 2025 hatte das Unternehmen angekündigt, bundesweit 500 Produkte dauerhaft günstiger anzubieten, doch die konkrete Umsetzung blieb für Verbraucher undurchsichtig.
Falsche Erwartungen bei Kunden geweckt
Nach Ansicht der Richter weckte die groß angelegte Werbeaktion bei vielen Kunden falsche Hoffnungen. Wer von 500 dauerhaft reduzierten Produkten las, ging automatisch davon aus, dass zahlreiche Artikel im eigenen Supermarkt spürbar billiger geworden seien. Genau diese Annahme ließ sich für die meisten Verbraucher jedoch nicht überprüfen, da keine vollständige und nachvollziehbare Liste der tatsächlich reduzierten Artikel veröffentlicht wurde.
Verbraucherschützer hatten die Kampagne von Anfang an kritisiert und bemängelten die fehlende Transparenz. Hinweise zu den betroffenen Produkten fanden sich lediglich im Kleingedruckten und gingen im großen Werbeversprechen völlig unter. Die Verbraucherzentrale begrüßte das Urteil daher als wichtigen Schritt für mehr Klarheit und Fairness im Handel.
Lidl verteidigt seine Strategie
Der Discounter wies die Vorwürfe in einer Stellungnahme zurück und erklärte, man nehme „die heutige Entscheidung des Landgerichts Heilbronn zur Kenntnis“. Lidl betonte, man habe nachweisbar bundesweit und regional insgesamt 500 Einzelartikel im Preis gesenkt und dadurch historisch bestehende Preisunterschiede zwischen verschiedenen Regionen ausgeglichen.
Aus wettbewerbsrechtlichen Gründen habe man bewusst auf eine detaillierte Übersicht der reduzierten Produkte verzichtet. Das Unternehmen argumentierte, man habe transparent kommuniziert und die Zahl 500 beziehe sich auch auf regionale Preisanpassungen, die nicht in jedem Markt gleichermaßen wirksam wurden.
Urteil noch nicht rechtskräftig
Das Gerichtsurteil ist derzeit noch nicht rechtskräftig. Die ausführliche schriftliche Begründung durch das Landgericht Heilbronn steht noch aus. Sobald diese vorliegt, will Lidl „mögliche Rechtsmittel“ prüfen. Für Verbraucherschützer bleibt jedoch die klare Botschaft: Unternehmen dürfen beim sensiblen Thema Preisgestaltung nicht mit großen Zahlen werben, wenn Kunden die Angaben nicht konkret nachvollziehen können.
Wer mit Hunderten von Preissenkungen wirbt, muss auch offenlegen, wo und bei welchen Produkten tatsächlich gespart werden kann. Dieses Urteil könnte zukünftige Werbekampagnen im Einzelhandel nachhaltig beeinflussen und zu mehr Transparenz bei Preisaktionen führen.



