Lidl verliert vor Gericht: Irreführende Werbung für größte Preissenkung aller Zeiten
Lidl verliert Prozess wegen irreführender Preissenkungs-Werbung

Niederlage für Lidl: Gericht verurteilt umstrittene Preissenkungs-Kampagne als irreführend

Der Discounter Lidl hat einen bedeutenden Rechtsstreit vor dem Landgericht Heilbronn verloren. Das Gericht stufte die im Mai 2025 gestartete Werbekampagne zur angeblich größten Preissenkung aller Zeiten als irreführend ein und gab damit einer Klage der Verbraucherzentrale Hamburg statt.

Versprechen von 500 günstigeren Produkten hielt nicht stand

Lidl hatte mit großem Aufwand beworben, dass 500 Produkte dauerhaft günstiger werden würden. Verbraucherschützer zeigten sich jedoch schnell irritiert, da diese Versprechungen in der Realität nicht einzuhalten waren. Armin Valet von der Verbraucherzentrale Hamburg kommentierte das Urteil mit deutlichen Worten: Die Werbung hat Verbraucher in die Irre geführt. Wenn Unternehmen mit konkreten Zahlen und Preisversprechen werben, müssen Verbraucherinnen und Verbraucher diese auch im Laden vorfinden.

Die Richter betonten in der mündlichen Verhandlung, dass Verbraucher bei der Zahl 500 automatisch davon ausgehen würden, dass diese Preissenkungen in ihrem lokalen Umfeld realisiert werden können. Diese Erwartung wurde laut Gericht nicht erfüllt.

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Weniger reduzierte Artikel als beworben

Unabhängige Untersuchungen hatten bereits im Vorfeld des Prozesses erhebliche Diskrepanzen aufgezeigt:

  • Die Vergleichsapp Smhaggle konnte im Juni 2025 lediglich etwa 270 reduzierte Produkte identifizieren
  • Handelsexperte Stephan Rüschen kam auf etwa 300 Einzelartikel
  • Mehr als ein Viertel der im Mai 2025 reduzierten Produkte war Anfang des Jahres bereits wieder teurer geworden

Der Ökonom Justus Haucap von der Universität Düsseldorf hatte die Chancen für Lidl im Verfahren bereits als gering eingeschätzt: Zahlreiche Experten konnten nicht nachvollziehen, für welche der angeblich über 500 Produkte der Preis gesenkt worden sein soll. Wie soll dann erst der sogenannte Otto Normalverbraucher das herausfinden?

Unklare Kommunikation und regionale Einschränkungen

Besonders kritisiert wurde die unzureichende Kommunikation seitens Lidl. Die Angabe, dass sich die Zahl 500 auf in Deutschland reduzierte Einzelartikel beziehe und sowohl bundesweite als auch regionale Preisanpassungen umfasse, fand sich lediglich in einer Fußnote. Verbraucherschützer monierten zudem, dass mögliche Einschränkungen nicht klar und verständlich kommuniziert wurden.

Lidl hatte im Verlauf des Verfahrens angeboten, die Liste mit den betroffenen Artikeln zur Verfügung zu stellen, allerdings unter der Bedingung, dass diese vor der Öffentlichkeit geheim gehalten wird. Die Verbraucherschützer lehnten dieses Angebot ab.

Ausblick und mögliche Rechtsmittel

Das Unternehmen zeigt sich nach der Niederlage vor Gericht nicht kampflos geschlagen. Ein Lidl-Sprecher teilte mit: Weitere juristische Schritte bewerten wir nach Vorliegen der schriftlichen Urteilsbegründung und prüfen mögliche Rechtsmittel. Eine ausführliche schriftliche Urteilsbegründung wird in den kommenden Wochen erwartet.

Das Urteil sendet ein deutliches Signal an den gesamten Einzelhandel: Werbung mit konkreten Zahlen und Preisversprechen muss den tatsächlichen Gegebenheiten entsprechen. Verbraucher haben ein Recht auf transparente und wahrheitsgemäße Informationen, insbesondere bei Kampagnen, die mit Superlativen wie der größten Preissenkung aller Zeiten werben.

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