Lidl vor Gericht: Verbraucherschützer klagen wegen irreführender Preissenkungs-Werbung
Im Mai 2025 bewarb der Discounter Lidl eine Kampagne als die »größte Preissenkung aller Zeiten«. Nun steht das Unternehmen vor Gericht, weil Verbraucherschützer diese Werbung als unwahr und irreführend ansehen. Der Prozess am Landgericht Heilbronn (Az. 21 O 77/25 KfH) begann am 19. Februar 2026 und wirft grundsätzliche Fragen zur Zulässigkeit von Werbeversprechen auf.
Kern der Auseinandersetzung: Unklare Angaben zu reduzierten Produkten
Lidl hatte in seiner Kampagne angekündigt, dass 500 Produkte dauerhaft günstiger werden sollten. Die Verbraucherzentrale Hamburg kritisiert jedoch, dass für Kunden nicht nachvollziehbar war, welche und wie viele Artikel tatsächlich von Preissenkungen betroffen waren. Armin Valet von der Verbraucherzentrale erklärt: »Sie verspricht mehr, als sie tatsächlich bietet. Die Anzahl war faktisch nicht nachvollziehbar, weil Lidl keine überprüfbare Liste veröffentlicht hat.«
Die Klage stützt sich auf mögliche Verstöße gegen die Lebensmittelinformationsverordnung und das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. Dieses schreibt vor, dass Angaben zu Umfang und Ausmaß von Preisvorteilen nicht irreführend sein dürfen. Das Gericht muss nun klären, ob Lidl diese Grenzen überschritten hat.
Lidls Verteidigung und externe Analysen
Lidl verweist auf das laufende Verfahren und äußert sich nicht inhaltlich. Bereits im Vorjahr hatte der Discounter die Vorwürfe zurückgewiesen. Ein Sprecher argumentierte damals, dass aus Wettbewerbsgründen keine detaillierte Liste veröffentlicht werden könne, und verwies darauf, dass die Zahl 500 sich auf in Deutschland reduzierte Einzelartikel beziehe – einschließlich bundesweiter und regionaler Preisanpassungen.
Externe Untersuchungen werfen jedoch Zweifel an diesen Angaben auf:
- Die Vergleichsapp Smhaggle identifizierte im Juni 2025 nur etwa 270 reduzierte Produkte statt der versprochenen 500.
- Handelsprofessor Stephan Rüschen kam auf etwa 300 Einzelartikel.
- Eine Analyse für das »Handelsblatt« ergab, dass mehr als ein Viertel der im Mai 2025 reduzierten Produkte inzwischen wieder teurer geworden ist.
Die Unklarheit wurde dadurch verstärkt, dass in der Werbung mal von »500 Produkten« und mal von »Einzelartikeln« die Rede war – ohne klare Definition, ob beispielsweise jede Geschmacksrichtung eines Joghurts einzeln gezählt wurde.
Rechtliche Einordnung und vergleichbare Fälle
Der Ökonom Justus Haucap von der Universität Düsseldorf schätzt Lidls Chancen im Verfahren als gering ein. Er betont: »Zahlreiche Experten konnten nicht nachvollziehen, für welche der angeblich über 500 Produkte der Preis gesenkt worden sein soll. Wie soll das dann erst der sogenannte Otto Normalverbraucher herausfinden?« Regional begrenzte Preissenkungen könnten vom Gericht als irreführend eingestuft werden.
Der Fall erinnert an einen ähnlichen Vorfall bei Aldi Süd. Das Oberlandesgericht Düsseldorf urteilte im Dezember, dass Händler bei Ermäßigungen stets den niedrigsten Preis der vergangenen 30 Tage sichtbar nennen müssen – die bloße Angabe einer unverbindlichen Preisempfehlung genügt nicht. Diese Entscheidung könnte als Präzedenzfall für das Lidl-Verfahren dienen.
Für den ersten Verhandlungstag wurde noch keine Entscheidung erwartet. Der Prozess könnte weitreichende Auswirkungen auf die Werbepraxis im Lebensmitteleinzelhandel haben und klären, wie transparent Preissenkungen kommuniziert werden müssen.



