Gerichtsverhandlung zu Bonus-Apps: Verbraucherschützer klagen gegen exklusive Rabatte
Vor dem Oberlandesgericht Bamberg beginnt am Mittwoch ein bedeutender Prozess, der die Rabattpraxis deutscher Lebensmittelhändler grundlegend infrage stellt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat eine Unterlassungsklage gegen den Discounter Netto eingereicht, weil dieser in einem Prospekt einen Extra-Rabatt von 15 Prozent beworben hat, der ausschließlich über die hauseigene App eingelöst werden kann.
Kritik an der digitalen Spaltung der Kundschaft
Die Verbraucherschützer argumentieren, dass diese Praxis diskriminierend sei und gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz verstoße. Besonders betroffen seien behinderte, ältere oder jüngere Menschen, die entsprechende Geräte oder Apps oft nicht nutzen könnten oder dürften. „Der Verbraucheralltag ist teuer genug“, betonte vzbv-Vorständin Ramona Pop. Jeder sollte von Rabatten profitieren können, ohne dass bestimmte Gruppen ausgeschlossen werden.
Der Handelsverband Deutschland (HDE) verteidigt die Praxis und erklärt, dass grundsätzlich für alle Kunden derselbe Preis gelte. Apps seien für viele Händler ein wichtiges Instrument, um Kunden besser kennenzulernen und gezielter auf deren Bedürfnisse eingehen zu können. Auch ohne die Nutzung von Apps gebe es weiterhin attraktive Preise im Handel.
Weitere Klagen gegen Discounter sind bereits geplant
Die Verbraucherschützer gehen nicht nur gegen Netto vor. Bereits im April beginnt ein Prozess gegen Penny, im September folgt ein weiterer gegen Lidl. Obwohl auch Supermarktketten spezielle App-Rabatte anbieten, konzentriert sich der vzbv zunächst auf Discounter. Dort kauften besonders preissensible Kunden ein, für die eine faire Gleichbehandlung von besonderer Bedeutung sei.
Für Händler und Kunden stellen die Apps eine Art Tauschgeschäft dar:
- Angemeldete Kunden erhalten exklusive Vorteile und Rabatte
- Die Händler gewinnen im Gegenzug wertvolle Kundendaten
- Das Kaufverhalten kann detailliert analysiert werden
- Die Kundenbindung wird gestärkt
Verbraucher sind in der Frage gespalten
Eine im Februar 2025 durchgeführte YouGov-Umfrage zeigt, dass die Verbraucher in Deutschland bezüglich der exklusiven App-Rabatte gespalten sind. 41 Prozent der Befragten finden die Praxis gut, 40 Prozent lehnen sie ab. Die restlichen Teilnehmer machten keine Angaben zu dieser Frage.
Laut dem Marktforscher NIQ nutzen bereits zwei Drittel aller Haushalte in Deutschland mindestens eine Händler-App, wobei die Apps von Lidl und Rewe am beliebtesten sind. 77 Prozent dieser Gruppe verwenden regelmäßig Coupons, um Geld zu sparen. Die Apps beeinflussen das Kaufverhalten erheblich: 48 Prozent kaufen andere Produkte als ursprünglich geplant, 44 Prozent wechseln sogar das Geschäft aufgrund der App-Angebote.
Rechtsstreitigkeiten um Händler-Apps nehmen zu
Die Bonus-Apps stehen bereits seit längerem im Fokus von Rechtsstreitigkeiten. Im Dezember unterlag Rewe vor dem Landgericht Köln gegen die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Das Gericht entschied, dass die Supermarktkette nicht mehr mit einem Bonus werben darf, ohne gleichzeitig den Gesamtpreis des entsprechenden Produkts zu nennen. Rewe hat gegen diese Entscheidung Berufung eingelegt.
Bereits im September scheiterten Verbraucherschützer mit einer Klage gegen Lidl vor dem Oberlandesgericht Stuttgart. Sie kritisierten, dass die App entgegen den Teilnahmebedingungen nicht wirklich kostenlos sei, da Verbraucher mit ihren Daten bezahlten. Der vzbv plant, in dieser Sache vor den Bundesgerichtshof zu ziehen.
Der Ausgang des aktuellen Prozesses in Bamberg könnte weitreichende Folgen für den gesamten Lebensmittelhandel haben und die Rabattpraxis deutscher Supermärkte und Discounter nachhaltig verändern.



